Rechtliche Grundlagen

Biosphärenreservate sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen, Plänen und Entwicklungsstrategien auf internationaler, nationaler und förderaler Ebene abgebildet.

  • International: Die UNESCO – Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur – hat am 23.10.1970 das Programm „Man and the Biosphere“(MAB) – auf Deutsch „Der Mensch und die Biosphäre“– als zwischenstaatliches Forschungsprogramm ins Leben gerufen. Der bis heute gültige programmatische Rahmen – die SEVILLA-Strategie – wurde aber erst im März 1995 auf der zweiten Weltkonferenz über Biosphärenreservate bestimmt. Ebenfalls wurden die Internationalen Leitlinien als organisatorischer Rahmen für Auswahl, Funktionen, räumliche Gliederung, Anerkennung und Überprüfung verabschiedet.

    Als Agenda zur Umsetzung der SEVILLA-Strategiewurden auf der dritten Weltkonferenz über Biosphärenreservate 2008 der Madrid Action Plan für die Jahre 2008 –2014 und auf der vierten Weltkonferenz über Biosphärenreservate in Peru der Lima Action Plan für die Jahre 2015 –2025 erarbeitet. 
  • National: Auf der Grundlage der Rahmendokumente von Sevilla hat das deutsche MAB-Nationalkomitee (MAB-NK) im Jahr 1996 „Kriterien für die Anerkennung und Überprüfung von Biosphärenreservaten der UNESCO in Deutschland“ ausgearbeitet, die für alle deutschen UNESCO-Biosphärenreservate bindend sind. Diese 40 Kriterien setzten auch den Rahmen für die Ausarbeitung des neuen Rahmenkonzeptes 2018 für das länderübergreifende UNESCO-Biosphärenreservat Rhön.

    Mit Positionspapieren zu den Themen „Nutzung von Windkraft und Biomasse in UNESCO-Biosphärenreservaten“, „Bildung für eine nachhaltige Entwicklung in UNESCO-Biosphärenreservaten“ und (MAB-NK 2012, 2014, 2017) "Zonierung in UNESCO-Biosphärenreservaten in Deutschland "hat das deutsche MAB-NK nicht nur den Verwaltungen des UNESCO-Biosphärenreservates sondern allen im betreffenden Themenfeld arbeitenden Institutionen einen fachlichen Impuls zum Umgang mit den dort anstehenden Aufgaben an die Hand gegeben.

Verordnungen und Erklärungen

Die Aufgaben des thüringischen Teils des UNESCO-Biosphärenreservats sind im Landesrecht des Freistaates Thüringens durch eine Biosphärenreservatsverordnung dokumentiert. Für den bayerischen Teil des UNESCO-Biosphärenreservats Rhön ist mit der Erweiterung im Juni 2014 eine Erklärung im öffentlichen Ministerialblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (November 2014, S. 509-511) erfolgt.