Rhöner Biosphärenpreis 2023

Unzählige Rhönerinnen und Rhöner setzen sich in ganz besonderem Maße für die Idee des UNESCO-Biosphärenreservats ein: Das Zusammenwirken von Mensch und Natur in Einklang zu bringen und die Rhön auch für künftige Generationen zu einer lebens- und liebenswerten Heimat zu machen. Dieses Engagement wollen die Verwaltungen des UNESCO-Biosphärenreservats mit einem Rhöner Biosphärenpreis würdigen, der ab diesem Jahr regelmäßig ausgelobt wird. Sie kennen eine Person oder Gruppe, deren Engagement diese Würdigung verdient hätte? Dann gleich weiterlesen und bis zum 31. März Ihren Vorschlag einreichen!

Die Aufgaben und Themenfelder in einem Biosphärenreservat sind vielfältig. Die Menschen engagieren sich in ganz unterschiedlichen Bereichen: Natur- und Artenschutz, Forschung und Monitoring, Bildung und Kommunikation, nachhaltige (Regional-)Entwicklung, Tourismus, Gastronomie und Erholung, Forstwirtschaft und Jagd, Mobilität und Verkehr, Kultur und Soziales, Energie und Klimaschutz, ...

Egal ob länderübergreifend vernetzt in einer Initiative oder einem Verein, oder auch nur im „Kleinen“ – zum Beispiel mit einer Idee, die im eigenen Wohnort umgesetzt wurde. Egal ob als jahrzehntelang aktiver Naturschützer oder als Jugendliche, die sich schon in jungem Alter für ihre Region einsetzt: Jede Art von Engagement hat es verdient, gewürdigt zu werden. 

FAQs

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um das Format, den Ablauf und die Preisverleihung.

Ein symbolischer Anerkennungspreis, mit dem der individuelle Einsatz von Personen und Gruppen, die sich für die Ziele im UNESCO-Biosphärenreservat Rhön in besonderem Maße einsetzen, gewürdigt werden soll. Die Auslobung des Preises soll dazu beitragen, öffentlich auf dieses Engagement aufmerksam zu machen. Ziel ist außerdem, die Bevölkerung aktiv einzubeziehen. Die Vorschläge kommen von den Rhönerinnen und Rhönern selbst. Zudem gibt es die Möglichkeit, für einen Publikumspreis abzustimmen (siehe auch: Wie viele Preise gibt es?). 

Der Rhöner Biosphärenpreis wird auf Initiative des Beirats des Biosphärenreservats von den drei Biosphärenreservatsverwaltungen in Bayern, Hessen und Thüringen ausgelobt – in Kooperation mit den sechs Rhön-Landkreisen Bad Kissingen, Rhön-Grabfeld, Fulda, Bad-Hersfeld, Schmalkalden-Meiningen und Wartburgkreis. 

Vorgeschlagen werden können natürliche Personen ab 14 Jahren oder Gruppen, die im Biosphärenreservat oder den Partner-Biosphärenreservaten in Südafrika und Peru wirken.

Nominierungen der eigenen Person sind nicht möglich. Von einer Nominierung ausgeschlossen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungen des Biosphärenreservats, des VNLR e. V., des NBR e. V. sowie amtierende Mitglieder des Beirats.

Zum Beispiel Vereine, Genossenschaften, gemeinnützige GmbHs oder andere, die sich in einer Rechtsform zusammengeschlossen haben. Aber auch nicht-institutionalisierte Gruppen wie beispielsweise Arbeitsgemeinschaften, offene Interessensgruppen, Helferkreise oder Nachbarschaftshilfen.

Alle Bürgerinnen und Bürger können Vorschläge einreichen. Ausgenommen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungen des Biosphärenreservats, des VNLR e. V., des NBR e. V. sowie amtierende Mitglieder des Beirats.

Nominierungen sind ausschließlich über das Online-Formular auf dieser Seite möglich. Die Nominierungsfrist endet am 31. März 2023.

Die Nominierung der eigenen Person/Gruppe ist nicht möglich. 

Nach Ablauf der Nominierungsfrist werden alle eingereichten Vorschläge anhand eines einheitlich festgelegten Bewertungssystems mit Punkten bewertet. Anhand der Bewertung nominiert die Jury eine Top 10. 

Daraufhin werden die Nominierten kontaktiert. Sind die Kontaktdaten einer Person/Gruppe nicht öffentlich zu finden, erfolgt im Sinne des Datenschutzes ein Versuch der Kontaktaufnahme über die Person, die den Vorschlag eingesendet hat. Die Kontaktaufnahme erfolgt im Zeitraum Juni/Juli. Ist ein/e Nominierte/r mit einer Teilnahme nicht einverstanden, rücken Personen/Gruppen von der Liste der bewerteten Vorschläge nach. 

Die Top 10 werden auf der Webseite und den Social-Media-Kanälen des Biosphärenreservats veröffentlicht, und die Bürgerinnen und Bürger werden zum Abstimmen für den Publikumspreis aufgerufen. Zeitgleich (und unabhängig von der Publikumswahl) bestimmt die Jury drei Jurypreisträgerinnen bzw. -preisträger und (optional – bei entsprechend eingegangenen Nominierungen) zusätzlich einen Jugendpreis. 

Die Jury besteht aus dem aktuell amtierenden Beirat des UNESCO-Biosphärenreservats Rhön. Zudem gibt es einen Publikumspreis, für den online abgestimmt werden kann. Weitere Infos unter "Ich habe jemanden nominiert – wie geht es weiter?".

Die Jury vergibt drei Preise. Optional lobt sie zusätzlich ein Jugendpreis aus (wenn es entsprechende Nominierungen gibt, die die Kriterien erfüllen). Hinzu kommt ein Publikumspreis (der auch zusätzlich zum Jurypreis gewonnen werden kann). Es gibt also mindestens drei, optional fünf Preise.

Der Preis besteht aus einem handgeschnitzten Buchenblatt aus regionalem Holz, das von einer regionalen Schnitzschule entworfen wurde, einer Urkunde sowie regionalen Produkten und Erlebnisgutscheinen. Zudem werden die Preisträgerinnen und Preisträger dauerhaft mit einem Kurzporträt auf der Webseite des UNESCO-Biosphärenreservats Rhön vorgestellt.

Die Nominierung junger Menschen ist ausdrücklich erwünscht. Werden auch junge Rhönerinnen und Rhöner nominiert, kann die Jury zusätzlich zu den drei regulären Preisen einen Jugendpreis ausloben. Der Jugendpreis kann an junge engagierte Menschen/Gruppen mit Personen im Alter von 14 bis 24 Jahren vergeben werden.

Natürlich ist es schöner, jemanden mit einer solchen Auszeichnung zu überraschen. Wer einen Vorschlag einreicht, sollte also grundsätzlich einschätzen können, ob sich die betreffende Person/Gruppe über einen solchen öffentlichen Preis freuen würde. Wenn man sich unsicher ist, ist es allerdings ratsam, die Person/Gruppe vorab zu informieren. Schließlich engagieren sich viele im "Verborgenen" und möchten nicht in der Öffentlichkeit stehen –  das wird selbstverständlich respektiert!

Nach Absenden des Formulars erhalten Sie in ihrem Browser eine Eingangsbestätigung. 

Im Herbst werden die Top 10 mit einem Kurzporträt auf der Webseite, Instagram und Facebook vorgestellt. Im Zeitraum September bis Oktober kann sowohl auf der Webseite als auch auf Social Media abgestimmt werden. Wer die meisten Stimmen bekommt, gewinnt den Publikumspreis (unabhängig davon, ob man ebenfalls den Jurypreis erhält oder nicht).

Alle Preisträgerinnen und Preisträger werden Mitte / Ende November 2023 informiert.

Die Preisverleihung findet Anfang Dezember 2023 als öffentliche Präsenzveranstaltung statt. Alle Infos zur Preisverleihung werden im November auf dieser Seite veröffentlicht. 

Alle Infos zur Preisverleihung werden im November auf dieser Seite veröffentlicht. 

Los geht's: Nominierung einreichen

Mit dem untenstehenden Formular können Sie Ihren Vorschlag einreichen. Mit dem Absenden des Formulars erklären Sie sich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.

 

Informationen zur vorgeschlagenen Person/Gruppe

Gibt es online Infos über die Person/die Gruppe bzw. ihre Tätigkeit?

Gibt es online Infos über die Person/die Gruppe bzw. ihre Tätigkeit?
Fügen Sie hier Links ein (zum Beispiel zur eigenen Webseite der Person/Gruppe, Zeitungsartikel etc.)!

Beschreibung der Tätigkeit im Detail

Und jetzt zum wichtigsten Teil:

Und jetzt zum wichtigsten Teil:
Warum hat die Person/Gruppe Ihrer Meinung nach den Rhöner Biosphärenpreis verdient? Erzählen Sie der Jury aus Ihrer ganz persönlichen Sicht, was die Person/Gruppe und ihr Wirken so besonders macht. Schreiben Sie gern alles, was Ihnen dazu einfällt – je ausführlicher, desto besser!

Fotos

Haben Sie Fotos von der Person/Gruppe oder dem Wirken, die Sie mitschicken möchten? **

Einverständniserklärung

* Pflichtfeld – Ausfüllen zum Absenden des Formulars erforderlich

** Es können bis zu drei Fotos mitgeschickt werden. Die Fotos dürfen jeweils nicht größer als 3 MB sein. Der/die Absender*in versichert, dass er/sie über die uneingeschränkten Nutzungsrechte an dem zur Verfügung stehenden Material frei verfügen darf und dass es frei von Rechten Dritter ist. Der/die Rechteinhaber*in versichert, dass abgebildete Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind – es sei denn, ein solches Einverständnis ist nicht erforderlich (§ 23 KunstUrhG). Die Fotos werden – gemeinsam mit den restlichen Daten – von der Thüringer Verwaltung des UNESCO-Biosphärenreservats Rhön vertraulich behandelt und nur zum Zwecke der Juryauswertung verwendet.

Teilnahmebedingungen

Der Rhöner Biosphärenpreis wird in länderübergreifender Zusammenarbeit der Verwaltungen des UNESCO-Biosphärenreservats Rhön in Bayern, Hessen und Thüringen ausgerufen. Vorgeschlagen werden können natürliche Personen ab 14 Jahren oder Gruppen, die im Biosphärenreservat oder den Partner-Biosphärenreservaten in Südafrika und Peru wirken. Nominierungen der eigenen Person sind nicht möglich. Von einer Nominierung ausgeschlossen sind MitarbeiterInnen der Verwaltungen des Biosphärenreservats, des VNLR e. V., des NBR e. V. sowie amtierende Mitglieder des Beirats des UNESCO-Biosphärenreservats Rhön. Sämtliche mit Absenden dieses Formulars eingereichte personenbezogene Daten und Fotos werden durch die Thüringer Verwaltung des UNESCO-Biosphärenreservats Rhön vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben, nur zum Zwecke der Juryauswertung verwendet und nach Abschluss des Projekts gelöscht, sofern keine anderen Vereinbarungen mit den betreffenden Personen/Gruppen getroffen werden. Diese Vereinbarungen bedürfen einer erneuten Abfrage. Die Preisträger*innen erhalten symbolische Anerkennungspreise, eine Barauszahlung ist nicht möglich. Die Verwaltungen des UNESCO-Biosphärenreservats Rhön behalten sich vor, die Preise nachträglich abzuerkennen (zum Beispiel nach Bekanntwerden rechtswidriger Aktivitäten der Preisträger*innen oder Aktivitäten, die im Widerspruch zu den im Rahmenkonzept des Biosphärenreservats festgehaltenen Zielen stehen und die zum Zeitpunkt der Preisvergabe nicht bekannt waren). Mit Absenden des Formulars nimmt der/die Absender*in die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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