Drei Verwaltungen, zwei Vereine – ein gemeinsames Anliegen

Das UNESCO-Biosphärenreservat Rhön ist dezentral organisiert – in Anbetracht der großen Fläche bietet das Chancen. Die Aufgaben ­mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten teilen sich drei Verwaltungsstellen in Bayern, Hessen und Thüringen sowie zwei Vereine.

Die drei Verwaltungsstellen arbeiten eng zusammen. Ihre Kernaufgabe ist die Ausgestaltung des UNESCO-Programms „Der Mensch und die Biosphäre“. Das bedeutet: Konkretisierung und Umsetzung der übergeordneten Ziele in Form vorausschauender, ineinandergreifender Impulse und Maßnahmen. Wesentliche Aspekte sind dabei der Schutz, die Pflege und Neueinrichtung naturnaher Lebensräume. Die Zusammenarbeit der Verwaltungsstellen basiert auf dem Verwaltungsabkommen der drei Länder aus 2002. 

Die Aufgaben der Thüringer Verwaltungsstelle sind nach § 7 ThürBRVO Rhön (19.08.2024) wie folgt definiert:

(1) Die Thüringer Verwaltungsstelle des Biosphärenreservates Rhön arbeitet mit der bayerischen und der hessischen Verwaltungsstelle zusammen. Sie vertritt das Biosphärenreservat nach außen.

(2) Die Thüringer Verwaltungsstelle des Biosphärenreservates Rhön führt Maßnahmen zur Bildung für nachhaltige Entwicklung, der Forschung, des ökologischen und sozioökonomischen Monitorings, der Öffentlichkeitsarbeit und der Landschaftspflege im Sinne des UNESCO-Programms "Der Mensch und die Biosphäre" durch und koordiniert sie. Sie wirkt bei Planungen und Maßnahmen für die regionale Entwicklung einer nachhaltigen Wirtschaftsweise mit und trägt zur Einhaltung der Schutzgebietsbestimmungen bei.

(3) In den Kernzonen ist die Verwaltungsstelle nach Absatz 1 für das ökologische Monitoring und die Überwachung der ungesteuerten Entwicklung zuständig. Die durch Monitoring und Forschung von ihr erhobenen Daten stellt sie den für die Beobachtung von Natur und Landschaft zuständigen Behörden des Bundes und der Länder sowie für wissenschaftliche Zwecke bereit.

(4) Soweit keine Forsteinrichtung durchgeführt wird oder kein Bewirtschaftungsplan nach § 32 Abs. 5 BNatSchG vorliegt, kann die Verwaltungsstelle nach Absatz 1 Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung vorgeben.

(5) Die unteren Naturschutzbehörden und die obere Naturschutzbehörde haben die Thüringer Verwaltungsstelle des Biosphärenreservates Rhön über von ihnen genehmigte, veranlasste oder beabsichtigte Maßnahmen, die für die Verwaltung des Biosphärenreservates Bedeutung haben können, insbesondere über die Erteilung von Genehmigungen nach § 5 und von Befreiungen nach § 6 sowie über Maßnahmen nach § 4 Abs. 1 Nr. 10 und Abs. 2 Nr. 20, zu unterrichten.

Die Bayerische Verwaltungsstelle hat keine hoheitlichen oder leistungsgewährenden Zuständigkeiten im Naturschutz. Die Hessische Verwaltungsstelle übernimmt im Auftrag der oberen Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Kassel die Betreuung der Schutzgebiete (NSG/ LSG) innerhalb des UNESCO-Biosphärenreservates und koordiniert deren Pflege und Kontrolle. 

Auf hessischer Seite wird die Arbeit der Verwaltungsstelle vom Förder- und Trägerverein Natur- und Lebensraum Rhön e. V. unterstützt. Im bayerischen Teil hat der Verein Naturpark und Biosphärenreservat Bayerische Rhön e. V. unter anderem den Auftrag zur Umweltbildung, Bildung für Nachhaltige Entwicklung und Information übernommen.

Auch wenn die fünf Institutionen im Detail teilweise unterschiedlich vorgehen, gibt es ein klares gemeinsames Anliegen: das UNESCO-Biosphärenreservat Rhön voranzubringen.