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Biosphärenreservat Rhön
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Kinder und Jugendliche im Fokus: Regionalbudget fördert auch 2022 wieder Kleinprojekte in der hessischen LEADER-Region Rhön

Ob neue Geräte für Kinderspielplätze, die technische Ausstattung von Dorfgemeinschaftsräumen, Geräte für Sportvereine, ein Tipi auf dem Zeltplatz in Kleinsassen oder Infotafeln zur Kulturgeschichte und zum Landschaftsraum: Seit 2020 konnten mit dem Regionalbudget in der hessischen Rhön mehr als 40 kleine Projekte mit einer Fördersumme von fast 275.000 Euro unterstützt werden. An die Erfolgsgeschichte will der Verein Natur- und Lebensraum Rhön e.V. (VNLR) auch 2022 anschließen und für Projekte von Vereinen, Initiativen und Kommunen ein Förderangebot zur Verfügung stellen. Bis zum 1. März können Anträge beim Verein eingereicht werden.

Eines der (kleineren) Förderprojekte aus dem Regionalbudget 2020: Eine Infotafel auf dem Radom auf der Wasserkuppe. / Foto: Heike Herzog-Best

Das Regionalbudget wird vom Bund und dem Land Hessen sowie aus regionalen Eigenmitteln finanziert. Unterstützt werden Vorhaben, die darauf abzielen, die Infrastruktur und Grundversorgung im sozialen und kulturellen Raum zu stärken und zu verbessern. Gefördert werden dabei Investitionen in Ausstattung, Maschinen, kleine bauliche Maßnahmen, Dienstleistungen und Sachausgaben. In 2022 konzentriert sich die Förderung auf Angebote und Maßnahmen für Kinder und Jugendliche sowie Orte der Begegnung. Antragsteller können Vereine und Initiativen aus den Städten und Gemeinden der hessischen LEADER-Region Rhön, aber auch die Kommunen selbst sein: Burghaun, Gersfeld, Dipperz, Ebersburg, Ehrenberg, Eiterfeld, Hilders, Hofbieber, Hünfeld, Nüsttal, Poppenhausen (Wasserkuppe), Rasdorf und Tann.

Die Gesamtkosten pro Projekt müssen mindestens 1.000 Euro und dürfen maximal 10.000 Euro betragen. Der Zuschuss beläuft sich auf 80 Prozent der förderfähigen Bruttokosten. Die geförderten Projekte müssen innerhalb weniger Monate umsetzbar sein. Und, ganz wichtig: Die Umsetzung der Maßnahmen darf noch nicht begonnen haben. Sie muss vom Antragsteller vorfinanziert werden. Jeder Projektträger kann maximal einen Antrag einreichen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Bis zum 1. März 2022 können Anträge beim Verein Natur- und Lebensraum Rhön e. V. eingereicht werden.

Alle Infos sowie die Unterlagen finden Sie hier.