Zum Hauptinhalt springen
Biosphärenreservat Rhön
mensch, natur, einklang,

Erinnerung zur Abgabe des HALM 2-Antrages bis zum 4. Oktober

Der Fachdienst Landwirtschaft des Landkreises Fulda informiert über die HALM 2-Antragsabgabe, deren Abgabefrist am 04.10.2022 (Ausschlussfrist) endet. Die Antragsfrist wird nicht verlängert. Die Anträge müssen deshalb bis zur Frist online eingereicht werden.

Foto: Arnulf Müller

Alle Landwirtinnen und Landwirte, die eine laufende HALM-Verpflichtung haben, wurden bereits im Mai über die Beendigung ihrer HALM-Verpflichtung zum 31.12.2022 schriftlich informiert. Hier wurde bereits auf die Anschlussförderung nach den neuen HALM-2-Förderbestimmungen hingewiesen. Da bislang noch sehr viele Landwirtinnen und Landwirte keinen Antrag gestellt haben, erinnert der Fachdienst Landwirtschaft noch einmal an die Antragsfrist am 4. Oktober 2022. Bis zu diesem Tag müssen die Anträge vollständig online eingehen. Eine Beantragung nach dem 04.10.2022 ist für den Verpflichtungsbeginn zum 01.01.2023 nicht möglich.
Die Antragstellung ist über das bekannte Agrarportal https://agrarportal-hessen.de möglich.

Landwirte können sich bei Rückfragen gerne an den zuständigen Berater oder die zuständige Beraterin des Fachdienstes Landwirtschaft wenden unter Telefon (0661) 60 06-Durchwahl:

Bearbeiter/in:

Durchwahl:

Gemeinden:

Herr Baier Herr Trapp

70 21 70 45

Dipperz, Ebersburg, Gersfeld, Künzell, Poppenhausen

Frau Hasenauer

70 38

Bad Salzschlirf, Eichenzell, Fulda, Großenlüder

Frau Gwosdek Frau Tielmann

70 43 70 42

Flieden, Hosenfeld, Kalbach, Neuhof

Herr Kecke Herr Becker

70 33 70 40

Eiterfeld, Rasdorf, Tann

Frau Meyer Herr Balzer

70 36 70 37

Burghaun, Hünfeld, Petersberg

Herr Stern

70 22

Ehrenberg, Hilders, Hofbieber, Nüsttal

Wichtige Änderung bei der HALM 2 – Maßnahme „Ökologischer Landbau (B.1)“
Ursprünglich wurde der Beihilfesatz für Dauergrünland mit 180 €/ha festgelegt.
Mittlerweile wurde nachgebessert und die Beihilfe für Dauergrünland auf 200 €/ha (Beibehalter) und 220 €/ha (Einführer) angehoben.
Bei Inanspruchnahme der Öko-Regelung Nr. 4 ab 2023 (Agrarantrag) beträgt die Beihilfe für Dauergrünland 150 €/ha (Beibehalter) und 170 €/ha (Einführer).

 

Autor