Weitere Fördermöglichkeiten

Die Fördermöglichkeiten, die in der hessischen Rhön zur Verfügung stehen, sind sehr vielfältig und in der Beantragung jeweils sehr unterschiedlich.

Im Vordergrund der Projektberatung des Regionalmanagements stehen das EU-Förderprogramm LEADER und die Fördermöglichkeiten, die darüber hinaus mit der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung verbunden sind. Neben der LEADER-Förderung bietet die Richtlinie aktuell Fördermöglichkeiten für:

Kleinstunternehmen im Gastgewerbe

Die Förderung richtet sich an Kleinstunternehmen, die die touristische Entwicklung ländlicher Räume unterstützen, zur Qualitätssteigerung beitragen, Regionalität und Nachhaltigkeit befördern sowie neue Arbeitsformen und digitale Anwendungen umsetzen.

  1. Förderquote: 35 % der förderfähigen Nettokosten, max. 100.000 €

Kleinstunternehmen der Grundversorgung

Es sollen Anreize geschaffen werden, die eine bedarfsorientierte Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen des Handwerks und des Dienstleistungssektors.

  1. Förderquote: 35 % der förderfähigen Nettokosten
  2. bei Schaffung eines Arbeitsplatzes und eines Ausbildungsplatzes: max. 200.000 €
  3. bei Schaffung eines Arbeitsplatzes oder eines Ausbildungsplatzes: max. 100.000 €
  4. ohne Schaffung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes: max. 50.000 €

Förderung von Basisdienstleistung und Infrastruktur in Orten bis max. 10.000 Einwohnern

Die Förderung unterstützt die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse durch ein bedarfsgerechtes Dienstleistungs- und Infrastrukturangebot sowie die regionale Entwicklung in den Bereichen Tourismus und Naherholung.

Infrastrukturelle Vorhaben zur landtouristischen Entwick­lung, Naherholung u. der Landschafts- und Kulturge­schichte

  1. Förderquote für öffentliche kommunale Träger FAG-Quote (Ø 65 %), max. 500.000 €
  2. Förderquote für öffentliche nicht-kommunale Träger:  65 %, max. 500.000 €
  3. Private Träger: bei b) 65 %, max. 500.000 €

Vorhaben der lokalen Basisinfrastruktur (inkl. Grundstücken, bauliche Investitionen, Innenausbau und Nebenanlagen)

  1. Förderquote für öffentliche kommunale Träger: FAG-Quote (Ø 65 %), max. 500.000 €
  2. Förderquote für öffentliche nicht-kommunale Träger: 65 %, max. 500.000 €
  3. Förderquote für private Träger: 65 %, max. 500.000 €

Vorbereitung (Machbarkeitsstudien), begleitende Umset­zung (Projektbegleitung), Marke­tingmaßnahmen & Evalu­ie­rung von Vorhaben (inkl. Dienstleistungen u. Personal)

  1. Förderquote für öffentliche kommunale Träger: FAG-Quote (Ø 65 %), max. 100.000 €
  2. Förderquote für öffentliche nicht-kommunale Träger:  65 %, max. 100.000 €

Für weitere Informationen und eine Beratung zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an das Regionalmanagement. Gerne prüfen wir auch im Gespräch, ob andere Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben in Frage kommen und nennen Ihnen hierzu Details und Ansprechpartner.