Regionalbudget für Klein-Projekte

Das Regionalbudget ist ein Förderprogramm für kleinere Projekte im ländlichen Raum, finanziert durch den Bund und das Land Hessen. Es können Kleinprojekte gefördert werden, die zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) beitragen und kurzfristig umgesetzt werden können. Der Verein Natur- und Lebensraum Rhön e.V. als Erstempfänger leitet die Fördermittel an die Projektträger als Letztempfänger auf der Basis einer privatrechtlichen Vereinbarung weiter.

Zu den vorrangig geförderten Themen und Projekten gehören z.B. Vorhaben von Vereinen und Kulturinitiativen, des bürgerschaftlichen Engagements/Ehrenamts, der Handlungsfelder Tourismus, Kultur und regionale Identität und/oder Verbesserung der Versorgungsstrukturen im ländlichen Raum. Einen Antrag auf Förderung können Vereine, öffentliche nicht-kommunale Träger, Kommunen und natürliche Personen stellen, die Vorhaben in der Gebietskulisse der hessischen Rhön umsetzen wollen.

 

Das Regionalbudget wird meist im Januar eines jeden Jahres ausgeschrieben. Details zur Antragstellung und dem Verfahren zum Regionalbudget finden Sie hier:

 

Das Regionalbudget wird jährlich (immer Dezember bzw. Januar) ausgeschrieben. Der Aufruf mit den Förderschwerpunkten, Rahmenbedingungen, erforderlichen Antragsunterlagen sowie dem Zeitplan der Abwicklung wird im Downloadbereich dieser Webseite veröffentlicht.

Gefördert werden innerhalb der Gebietskulisse die Städte und Gemeinden Burghaun, Dipperz, Ebersburg, Ehrenberg, Eiterfeld, Gersfeld, Hilders, Hofbieber, Hünfeld, Nüsttal, Poppenhausen, Rasdorf und Tann.
Anträge stellen können Kommunen, Organisationen und Vereine. Unternehmen und gewinnorientierte Bereiche z. B. von Vereine sind von der Förderung des Regionalbudgets ausgeschlossen.

Die Förderung aus dem Regionalbudget liegt bei 80 % der förderfähigen Bruttokosten, bei Vorsteuerabzugsberechtigung der Projektträger bei 80 % der förderfähigen Nettokosten. Die Höchstfördersummen werden jährlich durch das LEADER-Entscheidungsgremium festgelegt. Die Gesamtkosten eines Vorhabens dürfen laut  „Richtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung – Regionalentwicklung / LEADER“ jedoch den Betrag von 20.000 € nicht überschreiten.

Die anerkannten LEADER-Regionen können die maximale Höchstförderung in ihren Aufrufen reduzieren.

Die Maßnahme muss vom Projektträger vorfinanziert werden. Sie muss bis 15. Oktober eines jeden Jahres abgeschlossen und mit dem VNLR abgerechnet sein. Eine Auszahlung der Zuwendung kann nicht vor dem 15. Oktober erfolgen. 

ACHTUNG:
Mit der Umsetzung und Auftragsvergabe darf erst nach der schriftlichen Bewilligung begonnen werden.

Beim Regionalmanagement des VNLR sind als Unterlagen für Beantragungen aus dem Regionalbudget einzureichen:

  • Projektdatenblatt mit Einwilligungserklärung zum Datenschutz
  • Bankbestätigung zur Kontoverbindung des Antragstellers
  • Selbsterklärung in Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegen die russische Föderation
  • Nachweis zur erforderlichen Vorfinanzierung und der Eigenmittel
  • Ggf. Foto, das das Vorhaben illustriert
  • Vorlage von mind. zwei, besser drei Vergleichsangeboten (ausgestellt auf den Antragsteller)
  • Nachweis über Besitzverhältnisse von Gebäuden und Grundstücken bzw. Vorlage eines Gestattungs-, Miet- oder Pachtvertrags
  • bei baulichen oder ortsgebundenen Maßnahmen:
    -  ggf. erforderliche Genehmigungen (Baugenehmigungen, Denkmalschutz, Naturschutz etc.)
    -  Pläne, Fotos oder Zeichnungen des Vorhabens
  • bei Antragstellung durch Vereine: Vereinssatzung und Vereinsregisterauszug
  • bei Beteiligung mehrerer Partner: Kooperationsvereinbarung

Den Aufruf für das Regionalbudget 2025 (Aufruf Regionalbudget 2025) mit allen wesentlichen Eckdaten zur Antragstellung finden Sie im Downloadbereich rechts.

Antragsfrist ist der 24.02.2025. Die Umsetzung des Projektes muss spätestens zum 15.10.2025 erfolgt sein. Eine Verlängerung der Frist bzw. Mittelübertragung ist nicht möglich.

Für alle Projektanträge gilt der Grundsatz: Das Projekt darf erst umgesetzt werden, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt automatisch zum Ausschluss von der Förderung.

Gern stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Sprechen Sie uns an!

Oder kommen Sie zu unserer Informationsveranstaltung am Mittwoch, 15. Januar 2025 um 18 Uhr in unsere Geschäftsstelle (Marienstr. 13, 36115 Hilders). Interessierte bitten wir um Anmeldung bis zum 13.01.2025 per E-Mail (info@vnlr.de).

Möchten Sie auch in den kommenden Jahren über das Regionalbudget informiert werden? Dann schicken Sie uns Ihre E-Mail-Adresse. Wir nehmen Sie in den Verteiler auf und informieren Sie direkt, wenn der neue Aufruf veröffentlicht wird!