Regionalbudget für Klein-Projekte
Das Regionalbudget ist ein Förderprogramm für kleinere Projekte im ländlichen Raum, finanziert durch den Bund und das Land Hessen. Es können Kleinprojekte gefördert werden, die zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) beitragen und kurzfristig umgesetzt werden können. Der Verein Natur- und Lebensraum Rhön e.V. als Erstempfänger leitet die Fördermittel an die Projektträger als Letztempfänger auf der Basis einer privatrechtlichen Vereinbarung weiter.
Zu den vorrangig geförderten Themen und Projekten gehören z.B. Vorhaben von Vereinen und Kulturinitiativen, des bürgerschaftlichen Engagements/Ehrenamts, der Handlungsfelder Tourismus, Kultur und regionale Identität und/oder Verbesserung der Versorgungsstrukturen im ländlichen Raum. Einen Antrag auf Förderung können Vereine, öffentliche nicht-kommunale Träger, Kommunen und natürliche Personen stellen, die Vorhaben in der Gebietskulisse der hessischen Rhön umsetzen wollen.
Das Regionalbudget wird meist im Januar eines jeden Jahres ausgeschrieben. Details zur Antragstellung und dem Verfahren zum Regionalbudget finden Sie hier:
Das Regionalbudget wird jährlich ausgeschrieben. Der Aufruf mit den Förderschwerpunkten, Rahmenbedingungen, erforderlichen Antragsunterlagen sowie dem Zeitplan der Abwicklung wird spätestens zu Beginn eines jeden Jahres hier auf der Webseite veröffentlicht.
Gefördert werden innerhalb der Gebietskulisse die Städte und Gemeinden Burghaun, Dipperz, Ebersburg, Ehrenberg, Eiterfeld, Gersfeld, Hilders, Hofbieber, Hünfeld, Nüsttal, Poppenhausen, Rasdorf und Tann.
Anträge stellen können Kommunen, Organisationen und Vereine. Unternehmen und gewinnorientierte Bereiche z. B. von Vereine sind von der Förderung des Regionalbudgets ausgeschlossen.
Die Förderung aus dem Regionalbudget liegt bei 80 % der förderfähigen Bruttokosten, bei Vorsteuerabzugsberechtigung der Projektträger bei 80 % der förderfähigen Nettokosten. Die Höchstfördersummen werden jährlich durch das LEADER-Entscheidungsgremium festgelegt. Die Gesamtkosten eines Vorhabens dürfen laut „Richtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung – Regionalentwicklung / LEADER“ jedoch den Betrag von 20.000 € nicht überschreiten.
Die anerkannten LEADER-Regionen können die maximale Höchstförderung in ihren Aufrufen reduzieren.
Die Maßnahme muss vom Projektträger vorfinanziert werden. Sie muss bis 15. Oktober eines jeden Jahres abgeschlossen und mit dem VNLR abgerechnet sein. Eine Auszahlung der Zuwendung kann nicht vor dem 15. Oktober erfolgen.
ACHTUNG:
Mit der Umsetzung und Auftragsvergabe darf erst nach der schriftlichen Bewilligung begonnen werden.
Beim Regionalmanagement des VNLR sind als Unterlagen für Beantragungen aus dem Regionalbudget (Stand: Januar 2024) einzureichen:
- Projektdatenblatt mit Einwilligungserklärung zum Datenschutz
- Bankbestätigung zur Kontoverbindung des Antragstellers
- Selbsterklärung in Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegen die russische Föderation
- Nachweis zur erforderlichen Vorfinanzierung und der Eigenmittel
- Ggf. Foto, das das Vorhaben illustriert
- Vorlage von mind. zwei, besser drei Vergleichsangeboten (ausgestellt auf den Antragsteller)
- Nachweis über Besitzverhältnisse von Gebäuden und Grundstücken bzw. Vorlage eines Gestattungs-, Miet- oder Pachtvertrags
- bei baulichen oder ortsgebundenen Maßnahmen:
- ggf. erforderliche Genehmigungen (Baugenehmigungen, Denkmalschutz, Naturschutz etc.)
- Pläne, Fotos oder Zeichnungen des Vorhabens - bei Antragstellung durch Vereine: Vereinssatzung und Vereinsregisterauszug
- bei Beteiligung mehrerer Partner: Kooperationsvereinbarung
Der Aufruf für das Regionalbudget 2025 erscheint HIER voraussichtlich Ende 2024/Anfang 2025.
Möchten Sie informiert sein, schicken Sie uns Ihre E-Mail-Adresse. Wir informieren Sie dann direkt!
Der Verein Natur- und Lebensraums Rhön e.V. (VNLR) als anerkannte Lokale Entwicklungsgruppe (LAG) kann beim Land Hessen ein Regionalbudget beantragen und das Geld an Kleinvorhaben von regionalen Einrichtungen, Initiativen und Kommunen weiterleiten.
Dies ist auch für 2024 geplant. Insgesamt werden voraussichtlich bis zu 80.000 € an Fördermitteln zur Verfügung stehen.
Projekte folgender Themenschwerpunkte werden 2024 aus dem Regionalbudget gefördert:
- Vorhaben der Daseinsvorsorge in den Bereichen Gesundheit, Versorgung, Freizeit und Kultur
- Vorhaben von außerschulischen Bildungsmaßnahmen „Lebenslanges Lernen“
- Vorhaben der tourismusnahen Infrastruktur
- Vorhaben der Bioökonomie
Es wird ein besonderes Augenmerk auf Vorhaben gelegt, mit denen Kinder und Jugendliche unterstützt werden bzw. die der generationenübergreifenden Begegnung dienen.
Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände und Kommunen in den Städten und Gemeinden Burghaun, Dipperz, Ebersburg, Ehrenberg, Eiterfeld, Gersfeld, Hilders, Hofbieber, Hünfeld, Nüsttal, Poppenhausen, Rasdorf und Tann.
Gewerbetreibende und Projekte, die wirtschaftlichen Zweckbetrieben zugeordnet werden können, sind aus beihilferechtlichen Gründen von der Förderung ausgeschlossen. Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Gefördert werden Projekte mit Ausgaben zwischen mindestens 1.000 € und maximal 10.000 € (jeweils Brutto) – die Förderquote liegt bei 80% der förderfähigen Kosten.
Alle vorgelegten Projektideen stehen in einem Wettbewerb zueinander, die Entscheidung über eine Förderung wird zentral durch das Entscheidungsgremium der LEADER-Region getroffen.
Die Unterlagen für das Regionalbudget 2024 stehen Ihnen hier als Download zur Verfügung:
- Förderaufruf zum Regionalbudget 2024 in der LEADER-Region Rhön: hier finden Sie alle wichtigen Informationen für eine Antragstellung
- Projektdatenblatt mit Einwilligungserklärung zum Datenschutz: diese Datei stellen wir Ihnen auch gern im DOC-Format zur Verfügung
- Bankbestätigung zur Kontoverbindung der Antragsteller
- Selbsterklärung in Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegen die russische Föderation
- Projektauswahlkriterien für das Regionalbudget
Alle erforderlichen Unterlagen müssen vollständig bis zum 03.03.2024 (gerne auch früher) beim Regionalmanagement der LEADER-Region Rhön eingereicht werden, die Umsetzung des Projektes muss spätestens zum 15.10.2024 erfolgt sein. Eine Verlängerung der Frist bzw. Mittelübertragung ist nicht möglich.
Für alle Projektanträge gilt der Grundsatz: Das Projekt darf erst umgesetzt werden, sobald eine schriftliche Bestätigung vorliegt. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt automatisch zum Ausschluss von der Förderung.
Gern stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Sprechen Sie uns an!