LEADER-Förderung
Eine LEADER-Förderung setzt voraus, dass Ihr Projekt…
- in der Gebietskulisse der LEADER-Region Rhön und damit in einer der 13 Kommunen Burghaun, Dipperz, Ebersburg, Ehrenberg, Eiterfeld, Gersfeld, Hilders, Hofbieber, Hünfeld, Nüsttal, Poppenhausen, Rasdorf oder Tann umgesetzt wird,
- seine Wirkung in der Region entfaltet und deren soziale, kulturelle und/oder wirtschaftliche Entwicklung fördert.

Grundsätzlich muss das Projekt förderfähig im Sinne der „Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung – Regionalentwicklung / LEADER“ und förderwürdig im Sinne der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) 2023-2027 des Lebensraums Rhön sein.
Wenn Sie eine Projektidee haben und interessiert sind an einer Förderung, dann vereinbaren Sie einen Termin mit dem Regionalmanagement des Vereins Natur- und Lebensraum Rhön e.V. (VNLR). Das Regionalmanagement prüft zunächst, ob die Projektidee mit den Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) übereinstimmt. Das Regionalmanagement prüft damit die grundsätzliche Förderwürdigkeit. Für das erste Beratungsgespräch ist noch keine ausgefeilte Projektbeschreibung erforderlich, aber eine kurze Projektskizze hilfreich.
In enger Zusammenarbeit mit der Bewilligungsstelle beim Landkreis Fulda wird zudem geprüft, ob eine LEADER-Förderung nach der geltenden Richtlinie generell möglich ist und eine Förderfähigkeit gegeben ist.
Sind die Voraussetzungen der Förderwürdigkeit und Förderfähigkeit gegeben, wird die Projektidee konkretisiert. Hierfür ist dem Regionalmanagement eine Projektbeschreibung und der Bewilligungsstelle des Landkreises Fulda alle weitere erforderlichen Antragsunterlagen (insb. ein Kosten- und Finanzierungsplan, ggf. erforderliche Genehmigungen sowie bei Unternehmen ein Businessplan) vorzulegen. Liegen zu einem Projekt prüffähige und bewilligungsreife Unterlagen vor, wird es dem Fachforum und anschließend dem LEADER-Entscheidungsgremium zur Beratung und Priorisierung vorgelegt.
Der Projektträger stellt sein Vorhaben in dem Fachforum vor, das thematisch die meisten Berührungspunkte aufweist. Das Fachforum formuliert eine Empfehlung für das LEADER-Entscheidungsgremium.
Die Entscheidung, ob ein Projekt förderwürdig im Sinne der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) 2023-2027 ist, obliegt dem LEADER-Entscheidungsgremium im Verein Natur- und Lebensraum Rhön e.V. Dabei sind die Vorgaben der EU und des Landes Hessen einzuhalten. Sie betreffen die Transparenz der Projektauswahl, die Sicherstellung einer geschlechterparitätischen Besetzung sowie einer mindestens 51-prozentigen Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner an jeder einzelnen Auswahlentscheidung sowie die Vermeidung von Interessenskonflikten im Auswahlverfahren.
Das Auswahlverfahren für LEADER-Projektanträge obliegt dem LEADER-Entscheidungsgremium des VNLR. Im Vorfeld der Sitzung des LEADER-Entscheidungsgremiums erhalten die Mitglieder eine detailliertere Projektbeschreibung zu den zu beratenden Projektanträgen.
Bewertungsgrundlagen für das LEADER-Entscheidungsgremium sind eine Übereinstimmung mit den Handlungsfeldern und Entwicklungszielen der Lokalen Entwicklungsstrategie 2023-2027.
In den Sitzungen des LEADER-Entscheidungsgremiums werden nur die Projekte beraten und priorisiert, denen von der Bewilligungsstelle des Landkreises Fulda die Prüf- und Förderfähigkeit und weitgehende Bewilligungsreife schriftlich bescheinigt wurde. Dies geschieht auf Grundlage der „Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung – Regionalentwicklung / LEADER“ in der jeweils gültigen Fassung.
Die Bewertung und Priorisierung der Vorhaben im LEADER-Entscheidungsgremium erfolgt auf der Grundlage des Projektauswahlkriterienkatalogs (PAK) des Lebensraum Rhön.
Befürwortet das LEADER-Entscheidungsgremium ein Projekt, erhält der Antragsteller eine Bestätigung. Mit dieser Bestätigung kann der abschließende Antrag im Online-Verfahren gestellt werden. Hier steht die Bewilligungsstelle des Landkreises Fulda unterstützend zur Seite.
Nach Erhalt der schriftlichen Bewilligung kann der Projektträger mit der Umsetzung seines Vorhabens beginnen. Mit der Abgabe des Verwendungsnachweises zahlt die Bewilligungsstelle des Landkreises Fulda die bewilligten Fördermittel aus, sofern die Umsetzung konform mit dem Zuwendungszweck verläuft. Der Fördermittelanteil muss demzufolge zunächst vorfinanziert werden. In Abstimmung mit der Bewilligungsstelle sind Zwischennachweise und Teilauszahlungen möglich.
Die geförderten Projekte wurden mit Mitteln der EU, des Bundes und des Landes Hessen finanziert. Um deren Beitrag für die Entwicklung des ländlichen Raums öffentlich zu dokumentieren, sind von den Projektträgern genaue Bestimmungen zur Information und Publizität des geförderten Projektes einzuhalten. Diese sind in einem Merkblatt „Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen für die Umsetzung von Vorhaben im Rahmen des GAP-Strategieplans 2023-2027 (GAP-SP) sowie der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)“ zusammengefasst.
Die fördertechnische Beantragung von LEADER-Fördermitteln und Beurteilung der Förderfähigkeit eines Projektes erfolgt beim Kreisausschuss des Landkreises Fulda, Fachdienst Ländlicher Raum (Bewilligungsstelle), der für die formale Abwicklung der Förderanträge verantwortlich zeichnet.
Das LEADER-Entscheidungsgremium beim VNLR beurteilt die Förderwürdigkeit eines Projektes. Die positive Beurteilung und Entscheidung für das Projekt ist zwingend Bestandteil des Förderantrags
So finden Sie die Bewilligungsstelle: Landkreis Fulda Fachdienst Regionalentwicklung Sachgebiet Förderung, Mobilität und neue Technologien Wörthstr. 15 36037 Fulda | Kontakt: Carina Huder |