Das Regionalbudget 2024
Der Verein Natur- und Lebensraums Rhön e.V. (VNLR) als anerkannte Lokale Entwicklungsgruppe (LAG) kann beim Land Hessen ein Regionalbudget beantragen und das Geld an Kleinvorhaben von regionalen Einrichtungen, Initiativen und Kommunen weiterleiten.
Dies ist auch für 2024 geplant. Insgesamt werden voraussichtlich bis zu 80.000 € an Fördermitteln zur Verfügung stehen.
Projekte folgender Themenschwerpunkte werden 2024 aus dem Regionalbudget gefördert:
- Vorhaben der Daseinsvorsorge in den Bereichen Gesundheit, Versorgung, Freizeit und Kultur
- Vorhaben von außerschulischen Bildungsmaßnahmen „Lebenslanges Lernen“
- Vorhaben der tourismusnahen Infrastruktur
- Vorhaben der Bioökonomie
Es wird ein besonderes Augenmerk auf Vorhaben gelegt, mit denen Kinder und Jugendliche unterstützt werden bzw. die der generationenübergreifenden Begegnung dienen.
Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände und Kommunen in den Städten und Gemeinden Burghaun, Dipperz, Ebersburg, Ehrenberg, Eiterfeld, Gersfeld, Hilders, Hofbieber, Hünfeld, Nüsttal, Poppenhausen, Rasdorf und Tann.
Gewerbetreibende und Projekte, die wirtschaftlichen Zweckbetrieben zugeordnet werden können, sind aus beihilferechtlichen Gründen von der Förderung ausgeschlossen. Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Gefördert werden Projekte mit Ausgaben zwischen mindestens 1.000 € und maximal 10.000 € (jeweils Brutto) – die Förderquote liegt bei 80% der förderfähigen Kosten.
Alle vorgelegten Projektideen stehen in einem Wettbewerb zueinander, die Entscheidung über eine Förderung wird zentral durch das Entscheidungsgremium der LEADER-Region getroffen.
Die Unterlagen für das Regionalbudget 2024 stehen Ihnen hier als Download zur Verfügung:
- Förderaufruf zum Regionalbudget 2024 in der LEADER-Region Rhön: hier finden Sie alle wichtigen Informationen für eine Antragstellung
- Projektdatenblatt mit Einwilligungserklärung zum Datenschutz: diese Datei stellen wir Ihnen auch gern im DOC-Format zur Verfügung
- Bankbestätigung zur Kontoverbindung der Antragsteller
- Selbsterklärung in Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegen die russische Föderation
- Projektauswahlkriterien für das Regionalbudget
Alle erforderlichen Unterlagen müssen vollständig bis zum 03.03.2024 (gerne auch früher) beim Regionalmanagement der LEADER-Region Rhön eingereicht werden, die Umsetzung des Projektes muss spätestens zum 15.10.2024 erfolgt sein. Eine Verlängerung der Frist bzw. Mittelübertragung ist nicht möglich.
Für alle Projektanträge gilt der Grundsatz: Das Projekt darf erst umgesetzt werden, sobald eine schriftliche Bestätigung vorliegt. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt automatisch zum Ausschluss von der Förderung.
Gern stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Sprechen Sie uns an!