Das Regionalbudget 2023

Der Verein Natur- und Lebensraums Rhön e.V. (VNLR) als anerkannte Lokale Entwicklungsgruppe (LAG) kann beim Land Hessen ein Regionalbudget beantragen und das Geld an Kleinvorhaben von regionalen Einrichtungen, Initiativen und Kommunen weiterleiten.

Dies ist auch für 2023 geplant. Insgesamt werden voraussichtlich bis zu 150.000 € an Fördermitteln zur Verfügung stehen.

Der Aufruf zur Einreichung von Anträgen auf Förderung durch das Regionalbudget 2023 erfolgt unter Vorbehalt, da das Gesamtvolumen für das Regionalbudget vom Land Hessen noch nicht zugeteilt wurde und auch die Richtlinie noch nicht rechtsverbindlich vorliegt.

Schwerpunkt der Förderung der Rhön sollen 2023 Vorhaben von Einrichtungen und Initiativen sein, die darauf abzielen, die Infrastruktur und Grundversorgung im sozialen, kulturellen und Freizeitbereich zu stärken und zu verbessern. Einen besonderen Fokus legt die Rhön hierbei auf Angebote für Kinder und Jugendliche und Orte der Begegnung.

Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände und Kommunen in den Städten und Gemeinden Burghaun, Dipperz, Ebersburg, Ehrenberg, Eiterfeld, Gersfeld, Hilders, Hofbieber, Hünfeld, Nüsttal, Poppenhausen, Rasdorf und Tann. Je Antragsteller kann 2022 nur ein Vorhaben eingereicht werden.

Gefördert werden Projekte mit Ausgaben zwischen mindestens 1.000 € und maximal 10.000 € (Brutto) – die Förderquote liegt bei 80%. Je Antragssteller darf nur ein Projekt eingereicht werden.

Alle vorgelegten Projektideen stehen in einem Wettbewerb zueinander, die Entscheidung über eine Förderung wird zentral durch das Entscheidungsgremium der LEADER-Region getroffen. 

Die Unterlagen für das Regionalbudget 2023 stehen Ihnen hier als Download zur Verfügung:

Alle erforderlichen Unterlagen müssen vollständig bis zum 03.03.2023 (gerne auch früher) beim Regionalmanagement der LEADER-Region Rhön eingereicht werden, die Umsetzung des Projektes muss spätestens zum 15.10.2023 erfolgt sein. Eine Verlängerung der Frist bzw. Mittelübertragung ist nicht möglich.

Für alle Projektanträge gilt der Grundsatz: Das Projekt darf erst umgesetzt werden, sobald eine schriftliche Bestätigung vorliegt. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt automatisch zum Ausschluss von der Förderung.

Gern stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Sprechen Sie uns an!