Das LEADER-Entscheidungsgremium

Das LEADER-Entscheidungsgremium des VNLR ist mit Vertretern der Mitgliedskommunen, regionaler Initiativen, der Wirtschafts- und Naturschutzverbände, aus Unternehmen und mit Privatpersonen besetzt.

Es entscheidet über die Förderwürdigkeit eines Projektes aus regionaler Sicht. Bedeutend für die Beschlussfassung für ein LEADER-Vorhaben ist das sog. "Doppelte Quorum", d.h. mindestens 50% der Mitglieder des LEADER-Entscheidungsgremiums müssen WISO-Partner sein, also Vertreter aus dem privaten Sektor und der Zivilgesellschaft.

Zum LEADER-Entscheidungsgremium gehören acht stimmberechtigte Vorstandsmitglieder, von denen zwei Vertreter dem öffentlichen/kommunalen Sektor, drei Vertreter dem privaten Sektor und weitere drei Vertreter dem zivilgesellschaftlichen Sektor zugeordnet sind. Besonders wichtig war bei der Zusammensetzung des LEADER-Entscheidungsgremiums, dass die vier Handlungsfelder

  • Naturschutz und Kulturlandschaft
  • Energie & Mobilität
  • Demografischer Wandel
  • Wirtschaft, Tourismus und Regionalkultur

mit ihren inhaltlichen Schwerpunkten und Teilzielen kompetent vertreten sind. Dem LEADER-Entscheidungsgremium gehören deshalb auch die Sprecher der Fachforen an.

Um Interessenskonflikte zwischen der Bewilligungsbehörde beim Landkreis Fulda und dem VNLR als Lokaler Aktionsgruppe (LAG) zu vermeiden, dürfen politische Beamte und Mitarbeiter der Bewilligungsbehörde, die in den Vorstand gewählt wurden, bei Beratungen zu Förderprojekten weder mitarbeiten noch abstimmen.