LEADER: Der Weg zur Förderung

Sie haben eine Projektidee und wollen diese in der Region realisieren?
Ihr geplantes Vorhaben stärkt die Entwicklungsziele der hessischen Rhön?
Dann kommt ggf. eine Förderung aus dem LEADER-Programm für Sie in Frage.
Antragssteller können Privatpersonen, Vereine, Gewerbebetriebe und Kommunen sein.

Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement

Wer eine Idee für ein Projekt hat, aber nicht sicher ist, ob es dafür eine Förderung gibt, sollte zunächst in einem Erstgespräch grundsätzlich klären, ob sein Projektvorhaben in den LEADER-Förderrahmen passt und welche Fördermöglichkeiten bestehen.

Wenn möglich, werden die Erstberatungen gemeinsam vom Regionalmanagement und der Bewilligungsbehörde geführt.

Projektblatt ausfüllen und Projektprüfung

Besteht eine grundsätzliche Fördermöglichkeit, kann der Projektträger ein Projektblatt ausfüllen, in dem er sein Vorhaben beschreibt (Benennung des Projektträgers, Projektbeschreibung, Kostenschätzung, Zeitplan). Das ausgefüllte Projektblatt ist beim Regionalmanagement der Rhön einzureichen.

Damit beginnt die offizielle Projektprüfung: Das Regionalmanagement prüft die Förderwürdigkeit, d.h. ob das Projekt mit den Zielen des Regionalen Entwicklungskonzeptes übereinstimmt. Die Bewilligungsbehörde klärt (ggf. mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen und/oder dem zuständigen Ministerium), ob das Vorhaben förderfähig ist.

Beratung im Fachforum und im LEADER-Entscheidungsgremium

Fällt die Vorprüfung positiv aus, stellt der Projektträger sein Vorhaben in dem Fachforum vor, das thematisch die meisten Berührungspunkte aufweist. Das Fachforum formuliert eine Empfehlung für das LEADER-Entscheidungsgremium. Das LEADER-Entscheidungsgremium berät und bewertet das Projekt auf Grundlage des Projektbewertungsbogens.

Bewertungsgrundlagen für das Regionalforum sind eine Übereinstimmung mit den Handlungsfeldern und Entwicklungszielen des Regionalen Entwicklungskonzepts, aber auch Kriterien wie eine vorhandene Projektträgerschaft, eine klare Finanzierungsgrundlage, ein möglichst zeitnaher Start der Projektumsetzung und nicht vorhandene behördliche Hürden. Hinzu kommen qualitative Kriterien wie z.B. die Nachhaltigkeit des Vorhabens, dessen Innovationskraft, die Schaffung von Arbeitsplätzen oder die Aufwertung der Rhön als touristische Destination.

Benachrichtigung und ggf. Bewilligung

Die Projektträger bekommen nach dem Beschluss des LEADER-Entscheidungsgremiums eine schriftliche Benachrichtigung durch das Regionalmanagement. Auch die Bewilligungsbehörde wird über die positive Entscheidung des LEADER-Entscheidungsgremiums und das damit verbundenen Entscheidungsverfahren informiert.

Formelle Antragstellung bei der Bewilligungsstelle

Parallel zur Beratung und Beschlussfassung im VNLR wird empfohlen, den formellen Antrag auf LEADER-Förderung bei der Bewilligungsstelle im Landkreis Fulda zu stellen. Die Bewilligungsstelle begleitet die formelle Antragstellung und hält die dafür notwendigen Unterlagen vor.

Die Förderung der Projektanfrage erfolgt nach der vom LEADER-Entscheidungsgremium beschlossenen Rangfolge und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Fördermittel durch die Bewilligungsstelle des Landkreises.

Die vom LEADER-Entscheidungsgremium festgestellte Förderwürdigkeit eines Projektes sowie dessen positive Beurteilung und Entscheidung für das Projekt ist zwingend Bestandteil des Förderantrags.

BITTE BEACHTEN SIE: Erst wenn Sie als Antragssteller einen schriftlichen Bewilligungsbescheid erhalten haben, dürfen Sie mit der Maßnahme beginnen!

 

WICHTIG: Die nachfolgenden Informationen zum Entscheidungsgremium, den Fachforen und dem Regionalmanagement sowie die Dateien im Downloadbereich beziehen sich auf die Förderperiode 2014-2020/22. Eine Aktualisierung an die Rahmenbedingungen der Förderperiode 2023-2027 erfolgt zeitnah.