Naturpark Hessische Rhön - Gründung und Entwicklung

  • Der Hessische Minister für Landwirtschaft und Forsten hat mit Erlass vom 17. Oktober 1962 durch Verfügung des Regierungspräsidenten in Kassel vom 19. November 1962 der Ausweisung der Rhön zum Naturpark Hessische Rhön zugestimmt. 
     
  • Der RP stimmte der Landschaftsschutzverordnung am 8. Oktober 1967 zu.
     
  • Am 25. Oktober 1967 verabschiedete der Kreistag des Landkreises Fulda die Verordnung zum Schutze der Landschaft in der Rhön (Landschaftsschutzverordnung für den Naturpark Hessische Rhön), die am 10. November 1967 in der Fuldaer Volkszeitung veröffentlicht worden ist.
     
  • Der Kreistag des nördlichen Nachbarkreises Hünfeld hat mit Zustimmung des RP in seiner Sitzung am 27. Juni 1970 die Landschaftsschutzverordnung für den südöstlichen Teil des Landkreises Hünfeld verabschiedet und am 10. Juli 1970 in den amtlichen Bekanntmachungen des Kreises Hünfeld veröffentlicht
  • Nach der Gebietsreform, in der die Kreise Fulda und Hünfeld zusammengelegt wurde, hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung vom 13. Dezember 1972 der Erweiterung des Naturparks Hessische Rhön auf die geschützten Landschaftsbestandteile im Kreisteil Hünfeld zugestimmt. Durch die Gebietsreform sind auch Flächen zum Kreis Fulda gekommen, die bisher zum Landkreis Schlüchtern und damit zum Naturpark Spessart gehörten. Damit kam es zu einer Neuabgrenzung des Naturparks durch Beschluss des Kreisausschusses am 28. Januar 1975.
     
  • Im Jahr 1977 wurde ein von Dr. U. Reinfeld erarbeiteter Entwicklungsplan für den Naturpark Hessische Rhön vorgelegt und veröffentlicht.
     
  • Der Naturpark hat eine Flächengröße von 72.070 Hektar und ist in seinen Abgrenzungen seit 1975 unverändert.
     
  • Nach der Auflösung der Landschaftsschutzgebiete, die auch für die Naturparke eine wesentliche Grundlage bildeten, erklärte am 28. Juni 2006 der Hessische Minister für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Wilhelm Dietzel, aufgrund des § 16 Abs. 5 Satz 2 des Hessischen Naturschutzgesetzes alle hessischen Naturparke neu mit kartografisch festgehaltener Gebietsabgrenzung. Damit wurde eine neue Rechtsgrundlage für alle Naturparke in Hessen geschaffen. Der Naturpark Hessische Rhön ist dabei als einziger hessischer Naturpark auch Landschaftsschutzgebiet geblieben.
     
  • Der Naturpark wurde im Jahr 2013 wiederholt als Qualitäts-Naturpark vom Verband Deutscher Naturparke (VDN) ausgezeichnet.