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Biosphärenreservat Rhön
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Wiederholte Wolfsnachweise im Landkreis Fulda: Flächen sicher einzäunen

In den vergangenen Monaten gab es im Landkreis Fulda wiederholt Nachweise von Einzelwölfen. Mit Hinblick auf die bevorstehende Weidesaison weisen die Hessische Verwaltung des UNESCO-Biosphärenreservats Rhön und der Fachdienst Natur und Landschaft daher alle Nutztierhalter im Landkreis Fulda darauf hin, dass Weiden und Koppeln gemäß den Vorgaben des Landes Hessen wolfssicher eingezäunt werden sollten.

Wolfssicherer Elektrozaun. Foto: Dr. Heribert Schöller

Als wolfssicher gelten nach Vorgaben des Landes Netzzäune oder Litzenzäune in Verbindung mit geeignetem Zaungerät und Erdung mit einer Mindesthöhe von 90 Zentimetern und maximal 25 Zentimeter Bodenabstand der untersten Elektro-Litze. Die Zaunanlage sollte mindestens 3000 Volt Hütespannung aufweisen, die täglich mittels Zaunprüfer kontrolliert und dokumentiert werden sollte. „Herkömmliche Festzäune aus Metall-Knotengeflecht oder Holzlatten ohne elektrische Leiter und Anschluss an ein Zaungerät bieten selten eine gute Abwehr gegen große Beutegreifer“, stellt der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) fest. Im Gebiet des LIFE-Projekts Hessische Rhön sind bisher mehr als acht Kilometer mobile Zäune sowie elf Kilometer Festzäune an die Projektpartner ausgegeben worden.

Für die Absicherung ihrer Flächen durch Elektrozäune können Schaf- und Ziegenhalter auch Unterstützung beantragen – zum Beispiel die „Herdenschutzprämie Plus" (40 Euro pro Hektar und Jahr, Antragstellung bis zum 15. Mai 2020) im Rahmen des HALM-Programms des Landes Hessen. Bei Fragen zu weiteren Fördermöglichkeiten können sich alle Nutztierhalter an die Hessische Verwaltung des UNESCO-Biosphärenreservats Rhön, Telefon (06654) 96120, E-Mail: info@br-rhoen.de, oder an den Fachdienst Natur und Landschaft beim Landkreis Fulda, Telefon (0661) 6006-7930, E-Mail: naturschutz@landkreis-fulda.de, wenden.

Über das Wolfsmanagement in Hessen, Herdenschutz sowie aktuelle Wolfsnachweise informieren das Hessische Umweltministerium (HMUKLV), das Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HNLUG) sowie der LLH.