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Biosphärenreservat Rhön
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Neue Thüringer Biosphärenreservat-Verordnung – Landkreise, Gemeinden und Umweltministerium im Austausch

Der Dialog über eine neue Verordnung für das Biosphärenreservat Rhön geht weiter: Die Landkreise Schmalkalden-Meiningen und Wartburgkreis, Vertreterinnen und Vertreter aus den Städten und Gemeinden und das Umweltministerium werden für das zweite Auslegungsverfahren im Frühsommer in regelmäßigen monatlichen Treffen Themen vertiefen, die Anfang Januar bei einer Auftaktveranstaltung schon vorgestellt wurden.

Blick ins Feldatal / Foto: Arnulf Müller

Pressemitteilung des Thüringer Umweltministeriums (TMUEN)

„Wir sind ansprechbar, gerade auch für die Themen die schon kontrovers diskutiert worden. Gemeinsam wollen wir die Voraussetzungen dafür schaffen, das UNESCO Siegel für die Region zu erhalten“, so Uwe Katzenberger, Leiter des zuständigen Referats Schutzgebiete, Grünes Band und Naturtourismus während des ersten Workshops vergangene Woche. Zu dem Treffen vergangene Woche hatte das TMUEN Vertreterinnen und Vertreter der Landkreise, Gemeinden und Ortsteile ins Dermbacher Schloss eingeladen.

Das Umweltministerium informierte auch über den aktuellen Stand des Verfahrens. Nach Abschluss der ersten öffentlichen Auslegung im November 2022 sind rund 1400 Stellungnahmen, Einwände und Hinweisschreiben eingegangen, die derzeit sorgfältig ausgewertet und geprüft werden. Parallel erfolgt die Versendung von Eingangsbestätigungen an die Absender. Anschließend wurde der weitere Prozess und den Aufbau des Verordnungsentwurfs erläutert. 

Dieses Dialogforum bietet die Möglichkeit, konkrete Fragestellungen zu diskutieren und aus der Region heraus Vorschläge zu formulieren, die das Ministerium mit Blick auf die zweite Auslegung prüfen kann. Das Ziel sollte sein, im zweiten Auslegungsverfahren einen Entwurf vorlegen zu können, der Anpassungen enthält und auf breitere Zustimmung trifft“, so Uwe Katzenberger

Nach der ersten Sitzung des Dialogforums waren sich die Teilnehmenden einig, dass bereits erste Unklarheiten – zum Beispiel bezüglich der Zulässigkeit der Bauleitplanung – ausgeräumt werden konnten. Ende Februar ist die nächste Sitzung geplant.

Hintergrund

Biosphärenreservate werden nach Vorgaben der UNESCO räumlich in drei Zonen gegliedert: Kern-, Pflege- und Entwicklungszone. Die Nutzung dieser Bereiche erfolgt in abgestufter Form. Die Entwicklungszone umfasst den Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum und nimmt mit bis zu 80 % den größten Flächenanteil im Biosphärenreservat ein. In diesen Bereichen werden nachhaltige wirtschaftliche Entwicklungen gefördert und erprobt. Die Pflegezone umfasst besonders empfindliche oder repräsentative Ausschnitte der charakteristischen Kulturlandschaft. Um diese und die darin bestehenden Lebensräume zu erhalten, ist in diesem Bereich eine abgestimmte Landnutzung möglich und regelmäßig zulässig. Die Pflegezone nimmt mindestens 10 % der Gesamtfläche ein (derzeit 9,6 Prozent) und sollte zusammen mit der Kernzone mindestens 20 % der Gesamtfläche betragen. In der Kernzone kann sich die Natur gemäß ihrer eigenen Dynamik entwickeln. Diese Bereiche sollen insbesondere der Umweltbildung und Forschung dienen. Dieser Bereich soll mindestens 3 % (derzeit 1,5 Prozent) der Gesamtfläche eines Biosphärenreservats einnehmen.

Das Umweltministerium überarbeitet mit der Region die bestehende Verordnung, um die weitere Anerkennung der Rhön als UNESCO-Biosphärenreservat zu erreichen. Dies erfordert in erster Linie eine Veränderung der Zonierung: Der Anteil der Kern- und der Pflegezonen im Thüringer Teil des Biosphärenreservats soll vergrößert werden. Das Änderungsverfahren beinhaltet eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und eine öffentliche Auslegung der Schutzgebietsunterlagen innerhalb einer festgelegten Frist. Anregungen, Einwände und Bedenken werden ausgewertet und in eine Abwägung eingestellt.

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