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Biosphärenreservat Rhön
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Umsetzung der Nahmobilitätsstrategie im Landkreis Fulda: Neue Stelle in der Regionalentwicklung

Die Förderung der Nahmobilität ist aktiver kommunaler Klimaschutz und eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Für den Landkreis Fulda im hessischen Teil der Rhön wird in der Kreisverwaltung im Fachdienst Regionalentwicklung eine neue Stelle für den Bereich Nahmobilität geschaffen. Bewerbungen sind bis zum 12. Mai möglich.

Symbolfoto: Pixabay.com

Der Fuß- und Radverkehr hat für die Bewältigung kurzer Distanzen im Alltagsverkehr in den vergangenen Jahren merklich an Bedeutung gewonnen. Die Förderung der Nahmobilität ist aktiver kommunaler Klimaschutz und eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Neben dem ÖPNV stellt sie einen zentralen Baustein einer nachhaltigen Mobilität dar. Denn wer zum Bus will, muss zunächst zu Fuß gehen, wer Rad fährt, braucht ein möglichst durchgängiges Radwegenetz und nicht zuletzt an Haltestellen des ÖPNV sichere Abstellanlagen.

Zur Umsetzung der Nahmobilitätsstrategie im Rahmen des Klimaplans Hessen mit dem Ziel, die Nahmobilitätsinfrastruktur im Landkreis Fulda weiter auszubauen, soll eine neue Stelle beim Landkreis Fulda etabliert werden. Der sogenannte Nahmobilitätskoordinator (m/w/d) soll als direkter Ansprechpartner den kreisangehörigen Kommunen bei den Themen Fuß‐ und Radverkehr kompetent zur Seite stehen und sie bei der Entwicklung von Ideen und Projekten unterstützen. Insbesondere kleine Kommunen mit begrenzten personellen Ressourcen sollen bei der Projektentwicklung und der Akquise von Fördermitteln unterstützt werden. Ziel ist es, die Nahmobilität im gesamten Landkreis gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu verbessern und ein möglichst durchgängiges und vor allem sicheres Fuß‐ und Radwegenetz zu schaffen.

Im Jahr 2020 hat der Landkreis Fulda bereits als einer der ersten hessischen Kreise ein Radverkehrskonzept erstellt. Seitdem konnten bereits zahlreiche Maßnahmen in enger Kooperation mit den kreisangehörigen Kommunen umgesetzt werden.