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Biosphärenreservat Rhön
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Überarbeitete Förderrichtlinie für Vereine im Landkreis Fulda hat den Schutz der Nacht im Blick

Der Landkreis Fulda hat seine Förderrichtlinie für Vereins- und Jugendarbeit weiterentwickelt. Eine wichtige interne Handlungsanweisung gibt es speziell in Bezug auf die Errichtung und Umrüstung von Flutlichtanlagen auf Sportstätten. Ziel ist, die Nachtlandschaften entsprechend der Vorgaben im Sternenpark Rhön künftig besser zu bewahren.

Foto: a40757se - stock.adobe.com

Die Fördermittel sind an spezielle Auflagen geknüpft, bei denen der Kreis noch einmal ganz besonders den Umwelt- und Artenschutz und damit die Hessische Verwaltung des UNESCO-Biosphärenreservats Rhön ins Boot geholt hat, um die Nachtlandschaften zukünftig besser zu bewahren und um Überbeleuchtung entgegenzuwirken. „Ziel bei der Errichtung neuer Flutlichtanlagen ist die Vermeidung von Lichtimmissionen“, erklärt Sternenparkkoordinatorin Sabine Frank. „Daher soll das Licht voll abgeschirmt sein, damit es auch nur dort strahlt, wo es hingehört – nämlich auf dem Sportplatz und einen möglichst geringen Blauanteil aufweisen.“

Jährlich werden zwischen 10 und 15 Flutlichtanlagen über die Förderrichtlinie des Landkreises gefördert. „Derzeit sind Flutlichtanlagen ein großes Thema, da es für den Bau und die Umrüstung Bundesmittel gibt“, erläutert Kerstin Höhne, Vereins- oder Förderlotsin des Landkreises Fulda. Deshalb wurden die internen Handlungsanweisungen zur Förderrichtlinie zum Schutz der Nacht entsprechend angepasst. „Viele Sportplätze liegen mitten im Wald, in der Natur oder an Wohngebieten. Mit dieser Auflage wollen wir eine Lichtreduktion erzielen, die für alle gut ist: Menschen, Tiere und Natur“, betont Sabine Frank, die mit Kerstin Höhne den Vereinen beratend bei der Umsetzung zur Seite steht.

Ausführliche Infos finden Sie auf der Homepage des Landkreises Fulda.

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