Zum Hauptinhalt springen
Biosphärenreservat Rhön
mensch, natur, einklang,

Thüringen richtet 2021 erstmals einen Sonderfonds zum Schutz von Insekten ein

Um gezielte Insektenschutzprojekte in der Agrarlandschaft zu fördern, richtet Thüringen in diesem Jahr erstmals einen „Sonderfonds Insektenschutz“ ein. Zu den Förderschwerpunkten zählen innovative Maßnahmen zum Schutz von Insekten, die in Thüringen vorkommen von europaweiter Bedeutung sind oder vom Aussterben bedroht sind – wie zum Beispiel die Schmetterlingsarten Berghexe, Goldener Scheckenfalter und Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Diese gefährdeten Arten sind auch im UNESCO-Biosphärenreservat Rhön zuhause. 

Der Wiesenknopf-Ameisenbläuling ist im UNESCO-Biosphärenreservat Rhön zuhause - die Art ist allerdings stark gefährdet. Foto: LPV "BR Thüringische Rhön" e. V.

Pressemitteilung des Thüringer Umweltministerums

Der Fonds wird aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) gemeinsam vom Bund und dem Land Thüringen finanziert. In 2021 stehen durch den Fonds 1,75 Mio. Euro zur Verfügung, der Landesanteil daran liegt bei 40 Prozent.

Dazu erklärt Umweltministerin Anja Siegesmund: „Ohne Insekten droht ein stummer Frühling. Sie sind ein wichtiger Teil der biologischen Vielfalt in Thüringen. Ihr Schwund lässt auch die Zahlen der Feld- und Wiesenvögel wie Braunkehlchen, Grauammer und Rebhuhn sinken. Hier setzt unsere Förderung an, damit es in Thüringen wieder mehr summt und zwitschert. Mit dem Sonderfonds möchten wir große Projekte voranzutreiben, zum Beispiel mehr buntblühende Bergwiesen oder mehr Schutz für gefährdete Schmetterlingsarten.“

Die Förderung richtet sich hauptsächlich an gemeinnützige Vereine und Verbände. Zudem können auch Kommunen und andere Landbewirtschafter Anträge stellen. Das Antragsverfahren findet zweistufig statt. Projektskizzen können bis zum 5. März 2021 formlos beim Thüringer Umweltministerium eingereicht werden – für Fördermittel im Zeitraum von 2021 bis 2023, wobei der Schwerpunkt möglichst im Jahr 2021 liegen soll. Der Fördersatz beträgt bis zu 100 % (bei Kommunen bis zu 90 %), Projekte können ab einer Zuwendung von 500.000 Euro beantragt werden.

Gefördert werden Maßnahmen des Naturschutzes in der Agrarlandschaft zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Insekten-Lebensräumen. Zu den Förderschwerpunkten zählen innovative Maßnahmen zum Schutz von Insekten, die in Thüringen vorkommen von europaweiter Bedeutung sind oder vom Aussterben bedroht sind – wie zum Beispiel die Schmetterlingsarten Berghexe, Goldener Scheckenfalter und Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Diese gefährdeten Arten sind auch im UNESCO-Biosphärenreservat Rhön zuhause. 

Ein weiterer Schwerpunkt bildet der Schutz europaweit bedeutsamer Lebensraumtypen mit hoher Insektenvielfalt.

Alle Informationen zur Förderung sowie Kontaktdaten finden Sie hier.