Zum Hauptinhalt springen
Biosphärenreservat Rhön
mensch, natur, einklang,

Schutz der Nacht wird Pflichtaufgabe: Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes bestätigt Arbeit im Sternenpark Rhön und der Sternenstadt Fulda

Mit einem im Jahr 2019 verabschiedeten Aktionsprogramm will die Bundesregierung verstärkt gegen den massiven Rückgang der Insektenvielfalt vorgehen. In diesem Sommer folgte ein wesentlicher Schritt: In einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ist Lichtverschmutzung erstmals als Tatbestandsmerkmal aufgenommen worden. Im UNESCO-Biosphärenreservat Rhön stehen die Eindämmung von Lichtverschmutzung und der Schutz der Nacht bereits seit der Anerkennung als Internationaler Sternenpark im Jahr 2014 im Fokus. Die Sternenpark-Landkreise und Biosphärenreservatverwaltungen sehen in der Gesetzesänderung eine Bestätigung ihrer langjährigen länderübergreifenden Arbeit.

Lichtverschmutzung – die Aufhellung des Nachthimmels durch schlecht installierte Leuchtquellen – gilt als eine der Ursachen des dramatischen Verlusts von Insekten und anderen nacht- und dämmerungsaktiven Lebewesen. Vor allem Gewerbegebiete mit ihren zahlreichen beleuchteten Werbeanlagen stellen ein großes Problem dar. / Foto: Wolfgang Lauer

„Der Schutz der Nacht wird künftig bundesweit zur Pflichtaufgabe. Die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ist ein konkreter Auftrag, den bisherigen Weg in der Rhön weiterzugehen“, erklären die Sternenpark-Verantwortliche der Landkreise Bad Kissingen, Rhön-Grabfeld, Fulda, Schmalkalden-Meiningen und Wartburgkreis und die drei Biosphärenreservatverwaltungen. Diese Fachgruppe hat eine gemeinsame Einordung zur Gesetzesänderung veröffentlicht. Das „Dritte Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“, das zum 1. März 2022 in Kraft tritt, beinhaltet zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung des Insektensterbens und des Rückgangs der Artenvielfalt. „Erfreulich ist, dass die Eindämmung der Lichtverschmutzung als Zielvereinbarung besonders hervorgehoben wird“, betonen die Verantwortlichen.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass in Naturschutzgebieten im Außenbereich keine neuen Beleuchtungen an Straßen und Wegen sowie keine beleuchteten oder lichtemittierenden Werbeanlagen errichtet werden dürfen. Dies gilt auch entsprechend in Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten. Und außerhalb dieser Gebiete gilt: Leuchtmittel sind so anzubringen, „dass Tiere und Pflanzen wildlebender Arten vor nachteiligen Auswirkungen durch Lichtimmissionen geschützt sind“.

Konkrete Maßnahmen und technische Anforderungen zur Umsetzung des Gesetzes müssen nun in einer Rechtsverordnung formuliert werden, was noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. „Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass sich die Regelungen an den Ergebnissen entsprechender Publikationen jüngster Zeit orientieren und dass sie deren Grundsätze übernehmen werden“, erklärt die Fachgruppe. „Es wird daher dringend empfohlen, schon jetzt wirksame Vorkehrungen wie Festsetzungen im Bauleitverfahren, verbindliche Vorgaben in der Baugenehmigung und Anpassung von Förderrichtlinien und Ausschreibungsunterlagen zu treffen“. Hierfür gibt es in der Rhön bereits konkrete Umsetzungshilfen. Bereits im Jahr 2019 haben die Verwaltungen des UNESCO-Biosphärenreservats Rhön in Kooperation mit den Rhön-Landratsämtern für Kommunen, Vereine, Gewerbetreibende und Privatleute anwendungsspezifische „Planungshilfen für umweltverträgliche Außenbeleuchtung“ veröffentlicht. Darauf aufbauend und auf Basis der bestehenden Rechtslage hat die Koordinierungsstelle Sternenpark beim Landkreis Fulda für Kommunen, Landkreise und Träger öffentlicher Belange eine Arbeitshilfe zur Berücksichtigung und Einbeziehung technischer Vorgaben zur Vermeidung von Lichtimmissionen in die Beurteilungs-, Stellungnahme- und Genehmigungspraxis erstellt.

Die Einordnung zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes finden Sie hier (PDF).

Das Berücksichtigungspapier für Träger öffentlicher Belange finden Sie hier.