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Biosphärenreservat Rhön
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Schaf-Ziegen-Prämie wird auch im Jahr 2020 in Thüringen ausgezahlt

Die Schaf-Ziegen-Prämie wird im Jahr 2020 in Thüringen ausgezahlt. Die Prämie kann bis zum 31. März 2020 neu beantragt werden.

Schafe und Ziegen sind für den Erhalt vielfältiger Biotope im UNESCO-Biosphärenreservat Rhön unersetzlich. Foto: Sabrina Mey

Die sogenannte Schaf-Ziegen-Prämie zur Unterstützung Thüringer Weidetierhalter wird auch 2020 weiter (nur) in Thüringen ausgezahlt, die Antragsunterlagen dazu stehen auf der Internetseite des Thüringer Umweltministeriums zur Verfügung.

„Weil es weiterhin keine bundesweite Prämie gibt, ist unsere Unterstützung der Thüringer Schäferinnen und Schäfer umso wichtiger. Die Beweidung ist ein wichtiger Bestandteil für Landschaftspflege und den Erhalt von Biotopen und Arten - die Weidetierhalter können sich auf unsere Förderung weiterhin verlassen,“ sagt Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund.

Die Thüringer Prämie in Höhe von 25 Euro pro Tier ist in Deutschland einmalig und wurde 2019 erstmals ausgezahlt. Wer die Prämie bereits 2019 beantragt hat, muss lediglich einen Auszahlungsabruf einreichen. Auch für diesen gilt der Stichtag 31.03.2020. Im vergangenen Herbst setzte Thüringen sich im Bundesrat mit einer Initiative für eine bundesweite Weidetierprämie von 30 Euro je Mutterschaf oder Muterziege ein. Die Initiative fand im Bundesrat eine Mehrheit, nicht aber im Bundestag. So wird es also auch im Jahr 2020 keine Weidetierprämie auf Bundesebene geben.

„Die ökonomische Situation der Schäferinnen und Schäfer hat sich nicht nur in Thüringen durch die Abschaffung der früher bundesweit gezahlten Mutterschafprämie verschlechtert. Immer mehr Betriebe gaben die Schaf- und Ziegenhaltung auf oder reduzierten ihre Tierbestände. Die Schaf-Ziegen-Prämie soll dazu beitragen, diesem Trend in Thüringen entgegenzuwirken und damit die Pflege wertvoller Offenland-Lebensräume durch Beweidung zu sichern“, so Ministerin Siegesmund.

Die maximale Fördersumme für die einzelnen Schäferinnen und Schäfer ist aufgrund europarechtlicher Vorgaben auf 20.000 Euro innerhalb von 3 Jahren begrenzt (De-minimis-Beihilfe). Für die Antragsjahre 2020 und 2021 sind Finanzmittel für die Thüringer Schaf- und Ziegenprämie im Landeshaushalt eingestellt.


Hintergrund:
Schafe und Ziegen sind für den Erhalt vielfältiger Biotope unersetzlich. Hierunter fallen u.a. wertvolle Magerrasen mit Orchideenvorkommen oder Streuobstwiesen. Ohne Nutzung sind diese Biotope durch Verbuschung bedroht. Der Wert der Magerrasen ergibt sich aus ihrer reichen floristischen und faunistischen Ausstattung und ihrer Strukturvielfalt. Durch Beweidung können diese häufig maschinell nicht bearbeitbaren Lebensräume erhalten bleiben. Auch Hobbytierhalter werden beispielsweise für die Erhaltung von Biotopen mit geringer Größe und schwieriger Erreichbarkeit gerade durch diese Prämie unterstützt.

Förderberechtigt sind Tierhalter mit mindestens 20 Tieren, die mindestens 9 Monate alt sind und von April bis September auf Grünland des Antragstellers weiden. Mindestens 10 % des bewirtschafteten Grünlands muss Biotopgrünland sein. Die Natura 2000-Stationen und Naturschutzbehörden unterstützten die Hobbytierhalter bei der Antragstellung, insbesondere beim Nachweis von Biotopgrünland.

Bei Fragen können sich Interessenten an das Referat Landschaftspflege und Naturschutzförderung im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz telefonisch unter 0361 57 3943 810 wenden.

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