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Biosphärenreservat Rhön
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Finanzielle Entlastung für die Dachmarke-Partnerbetriebe: Markennutzungsgebühr wird 2020 ausgesetzt

Die Markennutzungsgebühr zur Verwendung des Qualitätssiegels Rhön wird in diesem Jahr ausgesetzt. Das haben die Vorstände des Vereins Dachmarke Rhön e.V. beschlossen. „Damit wollen wir unseren Beitrag zur Entlastung unserer Mitgliedsbetriebe leisten“, sagt Landrat Reinhard Krebs, der aktuelle Vorsitzende des Vereins Dachmarke Rhön e.V. Grund für diese Entscheidung sind die mit dem momentan grassierenden Coronavirus Covid-19 verbundenen Einschränkungen für das öffentliche Leben und die daraus resultierenden finanziellen Einbußen für die Erzeuger in allen Branchen und in allen Teilen der Rhön.

Mehr als 200 Betriebe in der Rhön dürfen für Produkte und Dienstleistungen, die den Kriterien entsprechen, das Qualitätssiegel Rhön verwenden. Foto: Kathrin Kupka-Hahn

 

Pressemitteilung der Rhön GmbH

Gastronomie- und Übernachtungsbetriebe sind geschlossen, zahlreiche Veranstaltungen wurden abgesagt. Somit sind ganze Lieferketten und touristische Absatzmärkte weggebrochen. Durch die fehlenden Einnahmen sind viele Mitglieder des Dachmarke Rhön e.V. – sowohl in der Gastronomie als auch bei den Produzenten – in ihrer Existenz bedroht. Viele prüfen momentan alle Möglichkeiten, ihre Betriebskosten zu senken. Dazu gehören auch Gebühren und Beiträge, die bei Mitgliedschaften in Vereinen wie dem Dachmarke Rhön e.V. anfallen. „Erste Kündigungen haben wir schon erhalten“, sagt Stephanie Meinecke, die Abteilungsleiterin Dachmarke in der Rhön GmbH. Weitere, so befürchtet sie, werden folgen. „Dem wollen wir mit dem Aussetzen der Markennutzungsgebühr für 2020 entgegenwirken“, fügt Meinecke hinzu.

Je nach Mitarbeiterzahl fallen pro Betrieb jährlich zwischen 90 Euro und 2160 Euro netto als Markennutzungsgebühr an. Diese berechtigt das Unternehmen, das Qualitätssiegel Rhön für Produkte und Dienstleistungen zu verwenden, für die die Kriterien der Marke „Qualität des Biosphärenreservats“ erfüllt werden. Verwendet wird das Gebührenaufkommen dazu, die Vermarktung der gesiegelten Produkte mit Basis-Leistungen zu fördern. „Trotz der nun wegfallenden Gebühr sind unsere Dachmarke-Betriebe weiterhin berechtigt, das Qualitätssiegel Rhön für die entsprechenden Produkte und Dienstleistungen zu verwenden“, versichert Landrat Krebs. „Selbstverständlich werden von den Mitarbeiterinnen der Rhön GmbH auch weiterhin die gewohnten Leistungen und Arbeiten für die Markenpartner erbracht“, fügt er hinzu.


Das Qualitätssiegel Rhön

Das Siegel steht für Qualität, Regionalität und eine transparente Wertschöpfungskette. Es wird vom Verein Dachmarke Rhön e.V. nach einem intensiven Zertifizierungsprozess vergeben. Aufgabe des Vereins ist die länderübergreifende Zusammenarbeit in Hessen, Bayern und Thüringen, nachhaltige Wirtschaftsformen sowie den Erhalt der Kulturlandschaft in der Rhön zu fördern. Außerdem trägt der Dachmarke e.V. dazu bei, den ländlichen Raum zu stärken und die regionalen Wertschöpfungsketten zu fördern. Diese Arbeit kann nicht ehrenamtlich geleistet werden und wird deshalb seit dem Jahr 2017 von den Mitarbeiterinnen der Abteilung Dachmarke der Rhön GmbH erledigt. Dabei werden sie von allen anderen Bereichen der Rhön GmbH unterstützt.