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Biosphärenreservat Rhön
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Anpassung an UNESCO-Anforderungen im Thüringer Teil des Biosphärenreservats Rhön abgeschlossen

Das Biosphärenreservat Rhön, weltweit eines der bekanntesten UNESCO-Modellregionen für nachhaltige Entwicklung, erfüllt ab dem 1. Oktober 2024 wieder die Voraussetzungen der UNESCO, wenn eine neue Verordnung dafür in Kraft tritt. Für die UNESCO Bedingungen war eine Veränderung der Zonierung im Thüringer Teil des Biosphärenreservats notwendig, die in einem jahrelangen Prozess in der Region unter Einbezug der Kommunen erarbeitet wurde.

Ulstertal mit Motzlar, Rockenstuhl und Schleid in der Thüringer Rhön / Foto: Karl-Friedrich Abe

Während die Außengrenzen des UNESCO-Biosphärenreservats Rhön unverändert bleiben, verdoppelt sich innerhalb des Thüringer Teils die Kernzone von 1,5 % der Gesamtfläche auf rund 3 %. Die Pflegezonen umfasst jetzt rund 18 % der Gesamtfläche (vorher rund 9 %). Die Entwicklungszone, in der sich Siedlungsbereiche befinden und die den Schwerpunkt des regionalen Wirtschaftsraumes darstellt, umfasst mit rund 79 % den größten Flächenanteil.  

Dazu erklärt Umweltminister Stengele:  „Wir unterstützen die Kommunen von Beginn an dabei, ihre Regionalentwicklung mit einem UNESCO-Siegel voranzubringen. Umfragen, Erfahrungen und auch Studien zeigen, dass UNESCO-Biosphärenreservate touristisch besonders wertvoll sind und das  Gütesiegel für regionale Produkte wirtschaftlich gut und ertragreich genutzt werden kann. In den letzten drei Jahren haben wir außerdem zahlreiche Projekte für eine nachhaltige Regionalentwicklung unterstützt , darunter viele Wanderwege. Verkaufsautomaten – sogenannte „Rhönomaten“ –unterstützen die Wertschöpfung vor Ort mit regionalen Produkten.

Weitere Projekte wurden und werden noch für den ebenso international anerkannten Sternenpark (neuer Himmelsschauplatz, Umrüstung der Beleuchtung zur Reduktion der Lichtverschmutzung) sowie im Bereich der Digitalisierung (digitale Infoterminals, App-Lösungen, E-Paper Bushaltestelleanzeige) und Ressourcenschonung (öffentliche Bücherschränke) umgesetzt.

Vor Inkrafttreten der neuen Thüringer Biosphärenreservatsverordnung (ThürBRVO Rhön) hatte das Ministerium Kritik und Hinweise aus der Region in der neuen Verordnung berücksichtigt. So ist etwa standortangepasstes Düngen durch die Landwirtschaft in den Pflegezonen weiterhin genau so möglich, wie der Neu- und der Ausbau von Radwegen. Die Errichtung von Windenergieanlagen ist weiterhin im gesamten Biosphärenreservat nicht zulässig. Alle, die sich im Verfahren geäußert haben, erhalten eine Mitteilung darüber, wie mit ihren Einwendungen oder Hinweisen umgegangen wird.

Bei der Vergrößerung der Kernzonenflächen – im Wesentlichen Wald – wurden ausschließlich zusätzliche Flächen im staatlichen Eigentum, also keine  Flächen privater Grundstückseigentümer ausgewählt.  Der Wald in den Kernzonen wird bereits seit mehreren Jahren nicht mehr forstlich genutzt. Die Kernzonen werden, weil sie sehr naturnah sind, besonders für das Naturerleben und die Umweltbildung sehr attraktiv sein. Für die Erweiterung der Pflegezonen wurden Grünland-, Moor- und Waldflächen sowie Gewässer mit bereits hoher naturschutzfachlicher und landschaftspflegerischer Bedeutung ausgewählt - Flächen die überwiegend auch bereits geschützt waren. Hier findet weiterhin die umweltgerechte Land- und Forstwirtschaft statt, die einen wichtigen Beitrag für den Erhalt der Rhöner Kulturlandschaft mit ihrer deutschlandweit herausragenden Biodiversität leistet.

Hintergrund

Das sich über drei Bundesländer erstreckende Mittelgebirge Rhön wurde am 6. März 1991 international durch die UNESCO als Biosphärenreservat anerkannt. Ziele in dieser Modellregion für nachhaltigen Entwicklung sind sowohl der Schutz der natürlichen und kulturellen Vielfalt, wie auch die Förderung der nachhaltigen (Regional-)entwicklung, die Bildung und Kommunikation für nachhaltige Entwicklung (BNE) sowie Forschung und Monitoring.  Das wichtigste Instrument zur Umsetzung des UNESCO-Programms „Der Mensch und die Biosphäre“ ist die räumliche Gliederung in drei Zonen mit unterschiedlichen Landnutzungskonzepten:, Kernzone, Pflegezone, Entwicklungszone.  Da die Rhön ein länderübergreifendes UNESCO-Biosphärenreservat ist, gibt es drei Schutzgebiete und drei Verwaltungsstellen: Oberelsbach (BY), Hilders (HE),  und Dermbach OT Zella/Rhön (TH) sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden, Unternehmen, Bildungsträger, Forschungsinstitutionen und Verbände vor Ort aktiv. 

Weitere Informationen zum Verordnungsprozess werden bei „Fragen und Antworten“ unter https://umwelt.thueringen.de/rhoen beantwortet.

 

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