Investive Projekte zur nachhaltigen Entwicklung im Thüringer Teil des Biosphärenreservats: Projektaufruf 2024

Kreative Ideen der Rhöner Gemeinden sind gefragt: Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) fördert – das vierte Jahr in Folge – investive Projekte für eine nachhaltige Regionalentwicklung in den Thüringer Nationalen Naturlandschaften (NNL). Schwerpunkt sind in diesem Jahr das UNESCO-Biosphärenreservat Rhön und die Naturparke Kyffhäuser und Südharz. Ab sofort können die Gemeinden und Vereine Projektskizzen einreichen – die Frist endet am 22. April.

Für den diesjährigen Aufruf sind ebenfalls wieder Projekte in den Themenbereichen

  • nachhaltiger Tourismus,
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung,
  • Sternenpark Rhön,
  • Digitalisierung,
  • nachhaltige Mobilität,
  • regionale Produkte,
  • Klimaschutz sowie der
  • Schutz der natürlichen und kulturellen Vielfalt.

 

möglich, die auf eine nachhaltige Regionalentwicklung im Sinne der Zielsetzung der UNESCO-Biosphärenreservate abzielen. Vor allem Projekte mit Modellcharakter für die Region sind gefragt. Dies trifft auch auf Projekte zu, die bürgerschaftliches, ehrenamtliches Engagement vor Ort einbinden, oder auch Projekte, die inklusive Teilhabe ermöglichen.

Alle Gemeinden im Thüringer Teil des länderübergreifenden UNESCO-Biosphärenreservats Rhön bekommen jeweils einen spezifischen Projektaufruf von der Thüringer Verwaltung des UNESCO-Biosphärenreservats Rhön zugesandt, in dem die Modalitäten beschrieben werden. Auch Vereine können in Abstimmung mit den Gemeinden als Antragsteller vorgeschlagen werden.

Bis zum 22. April können zunächst Projektskizzen bei der Verwaltungsstelle eingereicht werden. Nach der Projektvotierung werden konkrete Projektanträge bis Juni angefordert und bis Ende Juli beschieden. Die Projekte sollten 2024 begonnen werden und insbesondere in den Jahren 2025 sowie 2026 umgesetzt und abgeschlossen werden.

Für weitere Fragen steht die Thüringer Verwaltung des UNESCO-Biosphärenreservats Rhön gerne zur Verfügung.