Waldbewirtschaftung

Der bewirtschaftete Wald im UNESCO-Biosphärenreservat Rhön stellt mit 39 % an der Gesamtfläche eine wesentliche Ressource dar. Im Zuge des Waldumbaus wird ein großer Beitrag zur Verbesserung der Widerstands- und Anpassungsfähigkeit des Waldes geleistet, um die Wälder – auch im Hinblick auf den Klimawandel – für nachfolgende Generationen zu erhalten.

Zusätzlich wurden durch die Biodiversitätsstrategien der Länder die Belange des Naturschutzes in den öffentlichen Wäldern gestärkt. Die herausgehobene Bedeutung des Waldes als naturnaher Lebens- und Rückzugsraum findet in Zukunft bei der Inanspruchnahme von Waldflächen besondere Berücksichtigung.

Mit naturnahen Waldbaumethoden hat die Forstwirtschaft in den letzten Jahrzehnten Konzepte entwickelt, den Grad der Natürlichkeit auf der gesamten Waldfläche zu fördern. In Hessen wird die „Leitlinie Naturschutz“ freiwillig auch in Teilen des Körperschafts- und Privatwaldes umgesetzt. Ein wesentliches Instrument für die Kontrolle der Bewirtschaftung ist die Forsteinrichtung, die mittelfristige Betriebsplanung. Sie beinhaltet die Erfassung des Waldzustandes, die Erfolgsprüfung der im vergangenen Forsteinrichtungszeitraum durchgeführten Maßnahmen und setzt die forstliche Planung für das folgende Jahrzehnt fest. Generell sind die Betriebspläne von Forstsachverständigen aufzustellen.

Die kommunalen Wälder in Bayern brauchen einen Forstwirtschaftsplan bei einer Flächengröße von mehr als 100 ha. Kleinere Betriebe (unter 100 ha) arbeiten auf der Grundlage von Forstbetriebsgutachten. Für Wälder unter  5 Hektar Größe entfällt die Verpflichtung.

In Thüringen besteht für Körperschaftswaldungen bis 50 ha Größe die Möglichkeit der Aufstellung eines vereinfachten Betriebsplans. Für Privatwaldbesitzer (Fläche > 50 ha) muss ebenfalls ein vereinfachter Betriebsplan erstellt werden. Für den Staatswald und auf Wunsch auch für andere Waldbesitzer werden auch Biotope, Totholz, Horststandorte, Quellen und Besonderheiten dargestellt.

Die entsprechenden Erhebungszeiträume legen die jeweiligen Länder fest. Für die Wälder der öffentlichen Hand (Staats- und Kommunalwälder) sind die Forsteinrichtungen in allen drei Bundesländern verpflichtend und werden im Zehnjahresrhythmus durchgeführt. Aufgrund der Eigentumsanteile von Kommunal- und Staatswald ist von einer Höhe der Einrichtung in 61 % der Wälder im UNESCO-Biosphärenreservat auszugehen.

Die Ernte des Holzes wird inzwischen insbedondere in nadelholzdominierten Beständen vollmechanisiert mit Harvestern/ Holzvollerntern und Rückezügen durchgeführt. Dadurch konnte nicht nur die Produktivität sondern auch die Sicherheit der im Wald arbeitenden Personen insbesondere bei gefährlichen Rahmenbedingungen – Windwurf, Schneebruch – wesentlich erhöht werden. Zur Reduzierung der Fahrbewegungen in der Fläche werden systematisch Rückegassen angelegt. Trotzdem macht das teilweise hohe Gewicht der eingesetzten Maschinen auch bei Rad-Kette-Bereifung eine strikte Rücksichtnahme auf die wetterbedingte Tragfähigkeit des Bodens erforderlich. Die Umsetzung dieser Vorgaben ist allerdings auf Grund des starken Termin- bzw. Kostendrucks bei beauftragten Rückeunternehmen nicht immer gewährleistet.