Waldbesitz

Die Eigentumsverhältnisse variieren in den einzelnen Bundesländern Hessen, Bayern und Thüringen stark. Die Staatswaldflächen machen in allen drei Bundesländern gut ein Drittel der Waldfläche aus. Im Bereich der (Klein-) Privatwaldflächen bestehen große Unterschiede.

Die Privatwaldflächen in Bayern und Thüringen liegen zwischen 25 und 32 %, der Kleinprivatwald in Hessen ist mit über 40 % vertreten. Im bayerischen Teil des UNESCO-Biosphärenreservats befinden sich ca. 25 % der Waldfläche im Privateigentum.

Diese Wälder sind meist nadelholzdominiert und werden vermutlich überwiegend für die eigene Brennholzversorgung genutzt. Die durch die historisch bedingte Realerbteilung weit verbreitete Kleinparzellierung führt zu komplexen Besitzstrukturen und äußerst geringen Flächengrößen. So umfasst beispielsweise die Forstbetriebsgemeinschaft Fränkische Rhön und Grabfeld w. V. 12.700 Privatwaldflächen im Alleineigentum sowie 2.800 Privatwälder mit mehreren Besitzern, meist Erbengemeinschaften.

Insgesamt kommt die Forstbetriebsgemeinschaft somit auf 15.500 bis 27.000 Privatwaldbesitzer allein in ihrem 30.000 ha großen Vereinsgebiet. Die Realerbteilung macht sich auch auf den Flächengrößen bemerkbar: in den einzelnen Gemeinden der Forstbetriebsgemeinschaft liegt die durchschnittliche Grundstücksgröße des Privatwaldes zwischen 1,82 ha in Bad Kissingen und 0,24 ha in Rödelmaier. In der gesamten Forstbetriebsgemeinschaft sind Privatwaldflächen somit durchschnittlich nur 0,59 ha groß.  
 

Zur effizienteren Bewirtschaftung der Wälder und zur optimalen Vermarktung des Holzes sind in Thüringen Forstbetriebsgenossenschaften, in Hessen und Bayern Forstbetriebsgemeinschaften als Zusammenschluss von Kommunal- und Privatwald auf freiwilliger Basis gegründet worden.

Echte Waldgenossenschaften, Gemeindegliedervermögen, Gemeinschaftswaldungen sind im geringeren Umfang im UNESCO-Biosphärenreservat vertreten. Hierbei handelt es sich um altrechtliche Körperschaften, deren Mitglieder meist einen ideellen Wert an dem Wald haben. In Bayern bestehen noch zehn altrechtliche Waldkörperschaften mit zusammen 1.062,29 ha Waldbesitz.