Forstwirtschaft und Jagd: Relevante Akteure

Das Thema Forst und Jagd wird im UNESCO-Biosphärenreservat Rhön von verschiedenen Akteuren umgesetzt und unterstützt.

Das hoheitliche Themenfeld Forstwirtschaft und Jagd wird staatlich primär von den zuständigen Landesministerien, den höheren/oberen Forst- und Jagdbehörden, umgesetzt. Weitere Akteure sind die Landesämter und die unteren Forst- und Jagdbehörden. Letztere unterscheiden sich klar in der länderorganisierten Struktur. So nehmen die Staatsforstämter nach den Landeswaldgesetzen in Hessen und Thüringen als untere Forstbehörden hoheitliche Aufgaben zum Schutz des Waldes mit dessen Funktionen wahr. In der Bayerischen Rhön liegt die Zuständigkeit für forsthoheitliche Aufgaben für alle Waldbesitzarten beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Bad Neustadt.

Die Waldflächen im Staatsbesitz werden im UNESCO-Biosphärenreservat von den Forstbetrieben der Bayerischen Staatsforsten (Bad Brückenau, Bad Königshofen und Hammelburg), HessenForst (Bad Hersfeld, Burghaun, Fulda und Hofbieber) und ThüringenForst (Bad Salzungen, Kaltennordheim, Schmalkalden) bewirtschaftet. In der Hessischen Rhön übernimmt die Servicestelle für Forstliche Betriebsplanung und Geoinformation (FOBGEO) von HessenForst auf vertraglicher Basis die Forsteinrichtungsplanung. Im Bayerischen Teil obliegt die Forsteinrichtungsplanung einer Sondereinheit der BaySF. Der Bundesforstbetrieb Reußenberg verwaltet länderübergreifend für Hessen und Bayern die Forstgebiete der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Truppenübungsplatz Wildflecken). Der Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge verwaltet die thüringer Bundesflächen.

Als besondere Form der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse sind die im UNESCOBiosphärenreservat tätigen 19 Forstbetriebsgemeinschaften zu nennen, die Aufgaben privatrechtlicher Zusammenschlüsse von Grundbesitzern und kommunalen Waldeigentümern auf freiwilliger Basis wahrnehmen. Zusätzlich bestehen in Thüringen noch 5 Waldgenossenschaften und in der bayerischen Rhön 10 altrechtliche Waldkörperschaften. Die Mitglieder sind gemeinschaftlich Grundstückseigentümer und/ oder die Inhaber eines Nutzungsrechtes an der Waldbewirtschaftung der jeweils betroffenen Grundstücke.

Wichtige Verbände für die Interessen der Privatwaldbesitzer sind die Waldbesitzerverbände in Bayern, Hessen und Thüringen (vgl.Tabelle 26, S. 136). Hinzu kommen Netzwerke für Forst und Holz in Unterfranken, Hessen und Thüringen, die Unternehmen aus mehreren Branchen entlang der gesamten Wertschöpfungskette Holz verbinden. Die Landesjagdverbände Bayerns, Hessens und Thüringens sind in der Rhön mit 11 Kreisgruppen vertreten. Zudem gibt es mit 273 eine Vielzahl an Jagdgenossenschaften und Hegegemeinschaften, die im UNESCO-Biosphärenreservat Rhön aktiv sind. Hinzu kommen Jagdberater, die in erster Linie Mittler zwischen Jäger, Jagdgenossenschaften, Grundstücksbesitzern und Landratsämtern darstellen. Für Bayern ist die Wildland-Stiftung Bayern e. V. als Naturschutz-Stiftung des Bayerischen Jagdverbandes aufzuführen. Der Erhalt der Artenvielfalt und biotopverbessernde Maßnahmen sind ihre Ziele. 

Rolle der Verwaltungsstellen 

Unmittelbare – hoheitliche – Zuständigkeiten im Bereich Forstwirtschaft und Jagd ergeben sich für die Thüringer Verwaltungsstelle aus der Biosphärenreservatesverordnung. Die Bayerische und die Hessische Verwaltungsstelle verfügen nicht über unmittelbare Zuständigkeiten in diesem Themenfeld. Aus der Ausweisung von Kernzonen im Staatsforst resultierte für die Bayerische Verwaltungsstelle eine direkte Zusammenarbeit mit den drei betroffenen Forstbetrieben der BaySF bei der Umsetzung der Forsteinrichtung Kernzonen. Im Betreuungsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und den BaySF ist dafür eine eigene Arbeitsgruppe unter Einbeziehung des AELF Bad Neustadt eingerichtet. Bei allen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Bildung stimmen sich die Forstbetriebe und die Verwaltungsstelle ab.