Flächennutzung im UNESCO-Biosphärenreservat Rhön

Auch wenn im UNESCO-Biosphärenreservat Rhön auf einem Quadratkilometer nur rund  90 Menschen leben, was verglichen mit 227 Menschen pro Quadratkilometer im gesamten Bundesgebiet wenig erscheint, ist es auch im dünner besiedelten ländlichen Raum wichtig, verantwortungsvoll mit dem Grund und Boden umzugehen – denn Fläche ist auch im UNESCO-Biosphärenreservat Rhön eine endliche Ressource.

Die Fragen der Flächennutzung sind klar geregelt, am deutlichsten im Thüringer Teil des UNESCO-Biosphärenreservates Rhön. Gemäß einer Verordnung besteht für neue Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Entwicklungszone folgendes Verbot:

In der Entwicklungszone ist es verboten, […] 2. Straßen, Wege, Plätze und sonstige Verkehrsflächen oder sonstige bauliche Anlagen zu errichten oder wesentlich zu ändern; dies gilt nicht für bauliche Anlagen im Geltungsbereich rechtskräftiger Bebauungspläne und in im Zusammenhang bebauten Ortsteilen sowie im Umkreis von 40 m um die im Zusammenhang bebauten Ortsteile.

Bei der Neuaufstellung von Bauleitplänen ist zu beachten, dass die Siedlungsentwicklung entsprechend der vorangestellten Maßgabe des § 3 Abs. 1 Nr. 2 ThürBR-VO Rhön nachhaltig, landschaftsangepasst und unter Beachtung der historisch gewachsenen, gebietstypischen Siedlungsstrukturen erfolgt. 

Ausnahmen für landwirtschaftliche Gebäude sowie Gebäude, bei denen die untere Naturschutzbehörde ausdrücklich zugestimmt hat, sind in § 5 genannt. Noch strikter regelt § 4 (2) das Verbot für die Pflegezone: Hier gibt es keine Ausnahme vom Verbot zur Errichtung baulicher Anlagen. Lediglich Forstwege dürfen im Einvernehmen mit der Oberen Naturschutzbehörde zur Befahrbarkeit mit Lkw ausgebaut werden. In der Kernzone ist jegliche Flächenbeeinträchtigung verboten. Befreiungen von diesen Verboten kann nur die Untere bzw. Obere Naturschutzbehörde erteilen.

Bayern

Die Entwicklungszone in Bayern ist laut der Erklärung zum UNESCO-Biosphärenreservat Rhön vom 16.10.2014 „überwiegend durch verschiedene Landschaftsschutzgebiete gesichert“ (BAYSTMUV 2014a). Die Sicherung der Pflegezone erfolgt entsprechend durch verschiedene Naturschutzgebiete. Allerdings sind die Siedlungsgebiete aus dem Landschaftsschutzgebiet ausgenommen, weshalb hier, wie auf der ganzen Landesfläche, die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms Bayern gelten (LEP Bayern 2013). Zum Thema Flächensparen sind im Kapitel 3.1. des LEP folgende Grundsätze formuliert:

Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demografischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet werden. Flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden.

Hessen

Im Landesentwicklungsplan Hessen wird in Kapitel 4.12 die Ausweisung von Flächen für Siedlungszwecke grundsätzlich formuliert: 

Der Inanspruchnahme regionalplanerisch bereits ausgewiesener Siedlungsbereiche ist Vorrang vor der Ausweisung zusätzlicher Siedlungsflächen einzuräumen. Eine Zersiedlung der Landschaft hat zu unterbleiben, neue Flächen für Siedlungszwecke sollen in Anbindung an vorhandene Siedlungseinheiten ausgewiesen werden.  

 In Kapitel 5 werden Grundsätze zu Freiraumstruktur und -sicherung wie folgt formuliert:  

Nicht besiedelte oder durch andere bauliche Anlagen in Anspruch genommene Räume sind im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung soweit wie möglich freizuhalten. Freiräume sind nach Möglichkeit vor Inanspruchnahmen zu schützen, die zu einem Verlust oder zu einer dauernden Beeinträchtigung ihrer ökologischen und ökonomischen Funktionen führen würden. Nicht vermeidbare Inanspruchnahmen haben umweltschonend und flächensparend zu erfolgen. Die zerschneidende Wirkung von Flächeninanspruchnahmen ist zu vermeiden oder auf ein Minimum zu beschränken“.

Obwohl in allen drei Bundesländern deutliche Vorgaben zum Flächensparen bestehen, nimmt trotzdem der Anteil der für Siedlung und Verkehr beanspruchten Fläche im gesamten UNESCO-Biosphärenreservat Rhön zu: Die Siedlungs- und Verkehrsfläche wuchs von 2008 – 2013. Lediglich der Konversionsstandort Wildflecken (Rückgabe militärisch genutzter Flächen) und Riedenberg fallen aus diesem Trend. Besonders gravierend ist die Situation in Thüringen, wo zahlreiche Gemeinden, allen voran Vacha (22,4 %) und Geisa (18,4 %), in erheblichem Umfang ihre Siedlungs- und Verkehrsflächen vergrößert haben.